Cashback auf die Kinder-Krankenversicherung

Christoph Huebner & Markus Herrmann

Darum geht es auf dieser Website: Sie versichern Ihr Kind ab Geburt bei Ihrer privaten Krankenversicherung und erhalten dafür die halbe Abschlussprovision. Das sind oft mindestens 400 Euro!

Gesetzlich oder privat versichern?

Zunächst stellt sich für werdende Eltern die Frage: Wie wird mein Kind richtig krankenversichert? Wenn beide Elternteile gleich – also beide gesetzlich oder beide privat – versichert sind, ist die Antwort einfach: Genau so muss auch das Kind versichert werden. Wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind, kommt es jedoch auf die Details an. Zumindest, wenn sie einen Trauschein haben oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Andernfalls ist nämlich nur der Status der Mutter relevant.

Sind die Eltern unterschiedlich versichert, ist es abhängig davon, wer von beiden das höhere Einkommen hat. Weil dieser ganze Bereich nicht ganz übersichtlich und durchschaubar ist, stellen wir einen digitalen Berater zur Verfügung, der Sie Schritt für Schritt zur für Sie gültigen Antwort führt.

Kindernachversicherung oder Kinderalleinversicherung?

Haben Sie herausgefunden, dass Sie Ihr Kind privat versichern können, ist der nächste Schritt die Entscheidung über die richtige Gesellschaft. Das einfachste ist es, das Neugeborene bei der Gesellschaft des Vaters oder der Mutter im selben Tarif direkt mit anzumelden. Passiert das innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt, ist diese sogenannte Kindernachversicherung gesetzlich mit gewissen Privilegien ausgestattet: Es findet keine Gesundheitsprüfung statt und das Kind wird rückwirkend zum Termin der Geburt versichert. Aufschläge, Wartezeiten oder gar eine Ablehnung gestattet der Gesetzgeber dem Versicherer nicht.

Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, sieht die Sache anders aus. Diese sogenannte Kinderalleinversicherung bieten nicht alle Versicherungsgesellschaften an, und wenn, dann in den meisten Fällen nur unter Bedingungen. Generell immer müssen Sie mit einer Gesundheitsprüfung und Aufschlägen, Ausschlüssen oder Wartezeiten wie bei Erwachsenen-Verträgen rechnen.

Abschlussprovision auf Kinderverträge

Jede neue versicherte Person bedeutet in der privaten Krankenversicherung auch einen neuen Vertrag mit eigenem Beitrag. Und jeder neue Vertrag bedeutet auch neue Abschlussprovision – auch wenn das Kind im selben Tarif bei der selben Gesellschaft angemeldet wird. Diese Provision wird normalerweise dem Ursprungsvermittler zugebucht, bei dem Sie als Elternteil irgendwann einmal Ihren eigenen Vertrag abgeschlossen haben.

Sollten Sie von der Abschlussprovision profitieren wollen, dann melden Sie Ihr Kind über diese Website an und erhalten Sie 50 Prozent davon direkt wieder auf Ihr Konto zurück.

Gesetzlich versicherte Kinder

Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Ihr Kind gesetzlich werden soll oder muss, so können Sie ihm dennoch die Vorteile einer privaten Versicherung zuteil werden lassen: Mit einer privaten Zusatzversicherung. Den Umfang dieser Versicherung bestimmen Sie selbst. Von einer einfachen Zahnzusatzversicherung bis zum kompletten Rundumschutz auf dem Niveau einer richtig guten Privatversicherung ist alles möglich. Sofern Sie uns den Namen des Wunschtarifs und die Versicherungsgesellschaft bereits benennen können, teilen wir auch hier die Abschlussprovision gern mit Ihnen.