Private Krankenversicherungen bezahlen je nach Gesellschaft und Tarif zwischen 5 und 9 Monatsbeiträgen aus der Hauptversicherung als Provision. Dazu kommt die Pflegepflichtversicherung mit 1 bis 2 Monatsbeiträgen. Der Altersentlastungszuschlag von 10 Prozent wird nicht verprovisioniert. Für die Beispielrechnung nehmen wir einen monatlichen Gesamtbeitrag von 400,00 € (Mann, Ende 30) an. So teilt sich der Beitrag auf:
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| Gegenstand | Multiplikator | Betrag |
|---|---|---|
| Haupttarif Vollkrankenversicherung: | 335,00 € x 7 Monatsbeiträge | 2.345,00 € |
| Gesetzl. Vorsorgezuschlag (10%): | 33,50 € x 0 Monatsbeiträge | 0,00 € |
| Pflegepflichtversicherung: | 31,50 € x 1,5 Monatsbeiträge | 47,35 € |
| Summe: | 2.392,25 € | |
| Ihre Tippgeberprovision: | (50% von 2.392,25 €) | 1.196,13 €. |
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