Ihr leibliches/adoptiertes Kind hatte bisher selbst ein Einkommen, welches die Einkommensgrenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (455,00 € im Jahr 2020) übersteigt (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) und daher war eine beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich. Für Ihr Kind wurde eine private Versicherung abgeschlossen.
Das Einkommen Ihres Kindes verringert sich nun dauerhaft und liegt unter der Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung. Ihr Kind kann nun in die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse eines Elternteils wechseln.
Voraussetzung hierfür:
Sie selbst und Ihr Ehe-/Lebenspartner (LPartG) sind beide gesetzlich versichert, oder der privat Versicherte Elternteil verdient regelmäßig weniger als der gesetzlich versicherte Elternteil, oder der privat versicherte Elternteil verdient unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.