Wir vertreten die Meinung, dass eine maximale Leistung versichert werden sollte. Nach unserer Analyse kommen hierfür maximal 3 Tarife zum Tragen. Zum einen der Hochleistungstarif der DKV, der kaum Wünsche offen lässt mit dem Tarif BMG0. Hier werden neben dem ambulanten Bereich auch die Bereiche stationäre Behandlung und Zahnbehandlung abgesichert. Des Weiteren kann gegen geringen Mehrbeitrag das Einbettzimmer versichert werden und einmalige Assistenzleistung für schwere Erkrankungen und Organisation von Spezialisten für Ihr Kind. Im ambulanten Bereich leistet der Tarif 100% Tarifleistungen ohne Vorleistung der GKV.
Wenn nur der ambulante Bereich gewünscht ist, empfehlen wir den Tarif KAMP/0 der DKV. Dieser hat neben sehr guten ambulanten Leistungen den Vorteil, dass dieser ohne GKV Vorleistung 85 % des Rechnungsbetrages erstattet. Alternativ kann ggf. noch der Tarif der Signal, der Ambulant TOPpur herangezogen werden. Dieser hat einen Erstattungssatz ohne GKV Vorleistung von 80%.
Bei unserer Analyse sind wir im Detail nicht auf einzelnen Leistungspunkte eingegangen und haben diese schwerpunktmäßig bewertet, sondern die Erstattung, die gezahlt wird, wenn keine GKV Leistung erbracht wird.
Dies ist auch das Hauptproblem bei den anderen nicht empfohlenen Tarifen. Hier kommt es regelmäßig zu Frustrationen bei der Abrechnung mit dem privaten Krankenversicherer. Solange die GKV vorleistet ist dies im Regelfall kein Problem, aber was ist mit den Leistungsbestandteilen für die es keine Erstattung gibt. Hier benötigt unserer Ansicht nach der Kunde eine maximale Erstattung, bestenfalls 100 %. Dieses Kriterium erfüllt nur der Tarif BMG0 der DKV.
Falls nur ein reiner ambulanter Tarif gewünscht wird, sollte auch dieser Erstattungssatz maximal sein, damit das eigene Kostenrisiko in einem vernünftigen Rahmen begrenzt bleibt.
Aus unserer Sicht macht ein Kostenerstattungstarif unter 50 € keinen Sinn, da das Leistungsprofil und die Erstattungshöhe zu gering sind. Wenn das Budget unter diesem Betrag liegt, sollte man unserer Ansicht nach eher auf den Status des Privatpatienten verzichten und auf Ergänzungsversicherungen zurückgreifen, die im ambulanten Bereich Kosten übernehmen und Ihr Kind im stationären und Zahnbereich auch zum Privatpatienten machen können. Hier ist i. d. R. ein ordentliches Zusatzpaket zwischen 20 und max. 30 € realisierbar.
Die restlichen Tarife der Wettbewerber haben unserer Auffassung nach ein viel zu geringes Leistungsniveau, um davon zu besprechen, den Kunden wirklich als Privatpatient bezeichnen zu können. Das Resultat wäre, dass Sie bei den anderen Gesellschaften i. d. R. viel zu hohe Restkosten aufbringen müssen.
Ich will Ihnen das anhand von einigen Beispielen erklären.
Einer der wichtigsten Punkte ist: Was passiert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Leistungen erbringt? Sie waren beispielsweise bei einem Kinderarzt, der keine Möglichkeit hat, gesetzlich abzurechnen.
Was macht dann Ihr Kostenerstattungstarif?
Viele Gesellschaften erstatten dann nur zwischen 30 und 70 % der privatärztlichen Rechnungen. Das bedeutet, Sie bleiben also auf einem Großteil der Kosten sitzen. Dies war, wie oben schon erwähnt, einer der Gründe, warum sich einige gesetzliche Versicherte, die sich für diese Lösungen interessieren, abschrecken lassen.