In wenigen Schritten zur Antwort
Zunächst kommt es darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht, denn bei unverheirateten Eltern ist nur der Versicherungsstatus der Mutter maßgeblich für das Kind. Bei Verheirateten spielen beide eine Rolle für die Versicherungsart des Kindes.
In wenigen Schritten zur Antwort
Bei verheirateten Eltern ist die Versicherung des Kindes vom Status beider Elternteile abhängig. Bitte geben Sie daher den Versicherungsstatus sowohl der Mutter als auch des Vaters an.
In wenigen Schritten zur Antwort
Bei nicht verheirateten Eltern richtet sich die Versicherung des Kindes ausschließlich nach dem Status der Mutter.
Ihr Baby wird privat versichert
oder gegen eigenen Beitrag in der GKV
Da Sie privat versichert sind, kann auch das Kind privat versichert werden. Es kommt darauf an, wie der leibliche Vater versichert ist, daraus ergeben sich die Entscheidungsmöglichkeiten. Sie können Ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) in Ihrem eigenen Tarif mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren.
Alternativ könnten Sie Ihr Kind auch bei einer anderen Gesellschaft versichern, falls sich Ihr Tarif nicht optimal für Ihr Kind eignet, oder dieser schlicht zu teuer ist. Alle Informationen dazu haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Ist der Vater in der GKV versichert, unabhängig davon ob freiwillig (über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder pflichtversichert, können die Eltern das Kind auch in der beitragsfreien Familienversicherung versichern. Der Status wäre dann zu überprüfen, wenn es zu einer Heirat kommt.
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Ihr Baby wird gesetzlich versichert
Da Sie gesetzlich versichert sind, ist auch das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mit versichert. Hier ist unerheblich, ob Sie freiwillig oder pflichtversichert sind.
Wir empfehlen jedoch, für einen optimalen Gesundheitsschutz des Kindes eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Wenn der leibliche Vater privat versichert ist, kann auch das Kind privat versichert werden. Sie können Ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) in Ihrem eigenen Tarif mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren. Alternativ könnten Sie Ihr Kind auch bei einer anderen Gesellschaft versichern, falls sich Ihr Tarif nicht optimal für Ihr Kind eignet, oder dieser schlicht zu teuer ist. Alle Informationen dazu haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
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Beide privat: Kind privat
Da Sie privat versichert sind, muss auch das Kind privat versichert werden. Bei welcher Ihrer beiden Versicherungen können Sie sich anhand der Leistungen und des Beitrags frei aussuchen. Sie können Ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif eines Elternteils mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren.
Alternativ könnten Sie Ihr Kind auch bei einer anderen Gesellschaft versichern, falls Sie mit Ihrer eigenen unzufrieden sind. Dies ist allerdings mit Nachteilen verbunden und nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich. Alle Informationen dazu haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Beide gesetzlich – auch das Kind gesetzlich
Da Sie gesetzlich versichert sind, ist auch das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mit versichert. Hier ist unerheblich, ob Sie freiwillig oder pflichtversichert sind.
Wir empfehlen jedoch, für einen optimalen Gesundheitsschutz des Kindes eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Sie sind unterschiedlich versichert
Jetzt kommt es auf die Details an – insbesondere darauf, wer das höhere Einkommen hat. Bitte treffen Sie oben die entsprechende Auswahl.
Sie haben grundsätzlich die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif des Vaters mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren.
Oder Sie melden es (ebenfalls gegen eigenen Beitrag, in der Regel mindestens 170 Euro pro Monat) bei der Kasse der Mutter an. Die gewünschten Leistungen aus der privaten Krankenversicherung können Sie über eine private Zusatzversicherung absichern. Allerdings wird diese Variante mit Sicherheit teurer als die private Vollversicherung.
Sie haben grundsätzlich die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif des Vaters mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren.
Oder Sie melden es bei der Kasse der Mutter an. Wenn das Einkommen des Vaters höher ist als das der Mutter, wird auch in der in der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigener Beitrag für das Kind fällig (in der Regel mindestens 170 Euro pro Monat). Ist das Einkommen des Vaters niedriger als das der Mutter, kann das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mit versichert werden. Die gewünschten Leistungen aus der privaten Krankenversicherung können Sie über eine private Zusatzversicherung absichern.
Sie haben grundsätzlich die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif des Vaters mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren.
Oder Sie melden es (ebenfalls gegen eigenen Beitrag, in der Regel mindestens 170 Euro pro Monat) bei der Kasse der Mutter an. Die gewünschten Leistungen aus der privaten Krankenversicherung können Sie über eine private Zusatzversicherung absichern. Allerdings wird diese Variante mit Sicherheit teurer als die private Vollversicherung.
Sie haben die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder bei der Krankenkasse der Mutter in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei versichern. Oder es wird im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif des Vaters in der privaten Krankenversicherung mit angemeldet. So profitieren Sie obendrein im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie das Kind zunächst gesetzlich versichern und die gewünschten Leistungen über eine private Zusatzversicherung absichern, können Sie die Vorteile beider Welten nutzen. Das gibt zwar weniger Provision, hält Ihnen aber alle Entscheidungswege offen.
Sie haben die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder bei der Krankenkasse der Mutter in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei versichern. Oder es wird im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif des Vaters in der privaten Krankenversicherung mit angemeldet. So profitieren Sie obendrein im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie das Kind zunächst gesetzlich versichern und die gewünschten Leistungen über eine private Zusatzversicherung absichern, können Sie die Vorteile beider Welten nutzen. Das gibt zwar weniger Provision, hält Ihnen aber alle Entscheidungswege offen.
Sie haben die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder bei der Krankenkasse der Mutter in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei versichern. Oder es wird im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif des Vaters in der privaten Krankenversicherung mit angemeldet. So profitieren Sie obendrein im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie das Kind zunächst gesetzlich versichern und die gewünschten Leistungen über eine private Zusatzversicherung absichern, können Sie die Vorteile beider Welten nutzen. Das gibt zwar weniger Provision, hält Ihnen aber alle Entscheidungswege offen.
Sie haben grundsätzlich die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif der Mutter mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren.
Oder Sie melden es (ebenfalls gegen eigenen Beitrag, in der Regel mindestens 170 Euro) bei der Kasse des Vaters an. Gewünschte zusätzliche Leistungen können Sie über eine private Zusatzversicherung absichern. Allerdings wird diese Variante mit Sicherheit teurer als die private Vollversicherung.
Sie haben die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder bei der Krankenkasse des Vaters in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei versichern. Oder es wird im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif der Mutter in der privaten Krankenversicherung mit angemeldet. So profitieren Sie obendrein im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie das Kind zunächst gesetzlich versichern und die gewünschten Leistungen über eine private Zusatzversicherung absichern, können Sie die Vorteile beider Welten nutzen. Das gibt zwar weniger Provision, hält Ihnen aber alle Entscheidungswege offen.
Sie haben die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif der Mutter mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren. Oder Sie melden es bei der Kasse des Vaters an. Wenn das Einkommen der Mutter höher ist als das des Vaters, wird auch in der in der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigener Beitrag für das Kind fällig (in der Regel mindestens 170 Euro im Monat). Ist ihr Einkommen niedriger, dann kann das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mit versichert werden.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie das Kind zunächst gesetzlich versichern und die gewünschten Leistungen über eine private Zusatzversicherung absichern, können Sie die Vorteile beider Welten nutzen. Das gibt zwar weniger Provision, hält Ihnen aber alle Entscheidungswege offen.
Sie haben die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder bei der Krankenkasse des Vaters in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei versichern. Oder es wird im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif der Mutter in der privaten Krankenversicherung mit angemeldet. So profitieren Sie obendrein im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie das Kind zunächst gesetzlich versichern und die gewünschten Leistungen über eine private Zusatzversicherung absichern, können Sie die Vorteile beider Welten nutzen. Das gibt zwar weniger Provision, hält Ihnen aber alle Entscheidungswege offen.
Sie haben grundsätzlich die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif der Mutter mit anmelden und im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision obendrein von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages profitieren.
Oder Sie melden es (ebenfalls gegen eigenen Beitrag, in der Regel mindestens 170 Euro) bei der Kasse des Vaters an. Gewünschte zusätzliche Leistungen können Sie über eine private Zusatzversicherung absichern. Allerdings wird diese Variante mit Sicherheit teurer als die private Vollversicherung.
Sie haben grundsätzlich die Wahl
Sie können Ihr Kind entweder bei der Krankenkasse des Vaters in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei versichern. Oder es wird im Rahmen der Kindernachversicherung unkompliziert (gegen eigenen Beitrag) im Tarif der Mutter in der privaten Krankenversicherung mit angemeldet. So profitieren Sie obendrein im Tippgeber-Modell für Tippgeber-Provision von der Abschlussprovision dieses Neuvertrages.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie das Kind zunächst gesetzlich versichern und die gewünschten Leistungen über eine private Zusatzversicherung absichern, können Sie die Vorteile beider Welten nutzen. Das gibt zwar weniger Provision, hält Ihnen aber alle Entscheidungswege offen.