Das Kind privat oder gesetzlich versichern?

PKV-Kindertarife: Kind anmelden

Mal ganz abgesehen davon, dass es fast schon eine Glaubensfrage ist, sich für das eine oder andere System zu entscheiden: Als Eltern haben Sie bei Ihrem Kind meistens auch gar keine echte Wahl, ob sie es privat oder gesetzlich versichern wollen.

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Auf die Systemunterschiede sowie die Vor- und Nachteile gehe ich weiter unten noch ein. Jetzt geht es erst einmal darum, welche Wahlmöglichkeiten Sie als Eltern in Ihrem konkreten Fall tatsächlich haben. Kleine Abkürzung: Der „digitale Berater“ hier sagt ihnen nach wenigen Klicks innerhalb von 20 Sekunden, wie Ihre Antwort lautet.

Ganz einfach ist es, wenn Sie als Eltern beide gleich versichert sind: Sind Sie beide gesetzlich versichert, melden Sie Ihr Baby einfach bei einer der beiden Krankenkassen zur beitragsfreien Familienversicherung an. Fertig. Sind Sie beide privat versichert, wird auch das Kind privat versichert. Sie können sich aussuchen, bei welcher der beiden Versicherer – oder bei einem ganz anderen. Sie haben nämlich keinen weiteren Vorteil daraus, Ihr Kind bei Ihrer eigenen Gesellschaft anzunehmen. Es gibt keinen Familienrabatt oder eine andere Vorzugsbehandlung. Oft sind Kindertarife anderer Versicherer attraktiver. Einziger Unterschied: Ihr Versicherer muss Ihr Kind nach der Geburt annehmen – ob er will oder nicht. Eine private Krankenversicherung ohne Elternvertrag wird Ihren Nachwuchs erst nach einer Gesundheitsprüfung aufnehmen. Oder ablehnen. Aber auch das ist kein Problem, falls Sie sich rechtzeitig darum gekümmert haben. Wenn Sie dann noch in der Zweimonatsfrist nach Geburt sind, melden Sie das Baby einfach bei Ihrem Versicherer an.

Verheiratet oder nicht?

Sind die Eltern nicht (miteinander) verheiratet, so ist nur das Versicherungsverhältnis der Mutter ausschlaggebend für den Nachwuchs.
Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind den Nachnamen des Vaters trägt oder das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird. Heiraten Sie später doch noch, gelten andere Regeln. Im Zweifelsfall kann das dazu führen, dass das Kind mit der Heirat aus der gesetzlichen Versicherung herausfällt und privat krankenversichert werden muss. Beachten Sie das also besser rechtzeitig, wenn Sie über eine Eheschließung nachdenken.

Standardfälle bei Verheirateten

Und als „verheiratet“ gilt hier tatsächlich uneingeschränkt auch die eingetragene Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren!

  • Die häufigste Konstellation:
    Die (werdende) Mutter ist in der GKV pflichtversichert, der Vater selbstständig und privat versichert. Sofern der Papa auch mehr verdient als die Mama (und mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt), ist die Sache ziemlich einfach: Das Kind kann nicht in die beitragsfreie Familienversicherung. Sinnvollerweise melden Sie Ihr Baby gleich nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung des Vaters an (Cashback: mindestens 400 Euro!). Sie könnten den Nachwuchs auch freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag dafür ist aber in der Regel deutlich höher, als die Kosten für die private Kinderversicherung (siehe Übersicht).
  • Beamte mit Beihilfeanspruch haben diesen auch für ihre Kinder. Es gelten zwar andere Sätze, teilweise auch abhängig von der Zahl der Kinder. Auf jeden Fall aber ist die private Krankenversicherung sehr günstig zu bekommen.
    Alle Beihilfesätze für Kinder des Bundes sowie der 16 Bundesländer finden Sie hier.
    Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und der andere Beamter/in, so ist es allein aus Kosten-Nutzen-Erwägungen sinnvoll, für das Kind die private Versicherung zu wählen. Falls der gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat, ist auch eine andere Konstellation möglich und sinnvoll: Die kostenfreie Familienversicherung und dazu eine günstige private Zusatzversicherung. Damit können Sie Ihr Kind auch für wenig Geld in den Status eines Privatversicherten versetzen. Was im Einzelfall günstiger ist, müssen Sie vergleichen.
  • Freie Heilfürsorge: Als Soldat oder Polizist übernimmt Ihr Dienstherr alles, was mit Ihrer Gesundheit zu tun hat. Heilfürsorge wird allerdings nur dem Beamten selbst gewährt, nicht seinen Ehegatten und Kindern. Hier kommen die jeweils geltenden Beihilfevorschriften zum Tragen.

Kompliziertere und exotische Fälle

Immer wieder – vor allem bei unseren Besuchen auf den BabyWelt-Messen – werden wir mit ausgefallen Patchwork-Familienkonstellationen konfrontiert. Da ist die Frage manchmal gar nicht so einfach auf Anhieb zu beantworten, wie das Kind versichert werden muss.

  • Ist einer freiwillig gesetzlich versichert und der andere privat, kommt es bei Verheirateten darauf an, wer mehr verdient. Verdient der privat Versicherte tatsächlich weniger (als Selbstständiger unter der Jahresarbeitentgeltgrenze) und die gesetzlich Versicherte mehr, kann das Kind beitragsfrei in die Familienversicherung der Gesetzlichen aufgenommen werden.
  • Das Kind kommt, der Mann ist privat versichert, aber noch mit einer anderen Frau verheiratet, mit der bereits zwei Kinder hat und die bei ihrer Mutter leben.
    Klingt erstmal wild, war aber ein realer Fall. Da waren ein paar Dinge komisch. Dass er beispielsweise weiterhin die private Krankenversicherung für die beiden Kinder bezahlt hat, obwohl diese bei der gesetzlich versicherten Mutter leben. Das muss nicht sein, vor allem wenn die Ehe geschieden wird. Dann können diese beiden Kinder in die Familienversicherung bei ihrer Mutter aufgenommen werden. Darum muss er sich aber aktiv kümmern. Außerdem hatte er vor, die (gesetzlich versicherte) schwangere Frau neben ihm anschließend zu heiraten. Damit würde das Neugeborene aber nicht mehr kostenfrei familienversichert werden können. Die beiden sollten sich also – wenn es nicht nur um die Liebe gehen soll – ein paar Gedanken über die Finanzenz machen und den Steuervorteil der Ehe gegen die zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge aufrechnen.

Benutzen Sie für Ihren Fall doch einfach den digitalen Berater, der Ihnen nach wenigen Klicks Ihre persönliche Antwort liefert, ob Sie Ihr Kind gesetzlich oder privat versichern müssen. Und wenn Sie sich dann dafür entscheiden, Ihr Kind privat zu versichern, bezahlen wir Ihnen mindestens 400 Euro Cashback auf den Abschluss einer Vollversicherung (bei Beamten mit Beihilfe ist es entsprechend weniger.

Die Systemfrage: Privat oder gesetzlich versichern?

Ungefähr 8,7 Mio. Bürger (Stand 2022) in Deutschland sind privat vollversichert. Davon stellen Beamte mit über 50 Prozent den größten Anteil. Selbstständige machen gut 15 Prozent aus, Arbeitnehmer knapp 12 Prozent und Studenten knapp 3 Prozent.

Die Beiträge sowohl in der GKV als auch der PKV verändern sich jedes Jahr. In der GKV werden die Bemessungsgrenzen verändert und die Kassen ändern ihren Beitragssatz (der Prozentsatz vom Lohn). In der PKV werden die Prämien neu berechnet, je nachdem welche Kostensummen dem Versicherungsträger für einen Tarif entstanden sind.

Das System der gesetzlichen Krankenkassen wird staatlich bezuschusst und indirekt auch von den privaten Versicherern finanziert. Zum einen durch die höheren Abrechnungssätze für die Behandlungen, die es jedem Arzt erlauben, die eigenen Kosten vor allem für teurere Methoden und Geräte zu decken. Und zum anderen versteuern die Versicherungsunternehmen ihre Gewinne und tragen damit über ihren Beitrag zum Staatshaushalt wieder indirekt anteilig zur Finanzierung des staatlichen Gesundheitssystem bei. Damit leistet die PKV einen solidarischen Beitrag, damit das GKV-System auf diesem Niveau funktionieren kann. Der indirekte Zuschuss wird auf jährlich etwa 11 Mrd. Euro geschätzt.

Vertrag versus Politik

Die Entscheidung für die private oder die gesetzliche Krankenversicherung sollte – wenn man keine politisch-ideologischen Vorlieben hat – dieses Kriterium stark gewichten: Als gesetzlich Versicherter sind Sie mit Ihrem Anspruch auf Leistungen von der Haushaltslage und der Politik abhängig. Wenn es klemmt, streichen Politiker Leistungen. So werden Kassenpatienten mittlerweile die Kosten für Brillen nicht mehr erstattet. Früher war das anders. Auch das Niveau der Zahnbehandlung und die Höhe der Zuzahlungen war früher in der GKV deutlich besser.

Das kann Ihnen mit einem privaten Versicherungsvertrag nicht passieren: Hier ist Ihr Vertragspartner an die Klauseln und das Leistungsspektrum gebunden, das Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift miteinander vereinbart haben. Sie haben ein einklagbares Recht darauf so lange der Vertrag besteht. Und kündigen kann Ihnen der Versicherer nicht mehr. Das können Sie nur selbst, wenn Sie beispielsweise zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.

Ein guter Kompromiss aus beidem ist im Zweifelsfall der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Späterer Wechsel zurück in die Gesetzliche

Ein weit verbreitetes Vorurteil ist, dass der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwer ist. Für Erwachsene, insbesondere Ältere, mag das teilweise gelten. Für Ihr Kind ist das aber nicht von Belang. Mit der Entscheidung für die private Krankenversicherung legen Sie keineswegs etwas fest, das Ihr Kind später einmal nicht mehr ändern kann.

Mit Beginn einer Berufsausbildung wird Ihr Kind ganz automatisch gesetzlich pflichtversichert. Und auch beim Wechsel ins Studium kann es sich – sobald es aus Ihrem Vertrag herausfällt – selbst entscheiden, wie es sich versichern möchte.

Und sollten Sie als Eltern(teil) die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung verlieren – zum Beispiel weil sie selbst ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen – so wird auch der Versicherungsschutz Ihres Kindes analog geändert. In diesem Fall würde es in die beitragsfreie Familienversicherung mit aufgenommen.

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