Alleinversicherung

Das Kind bei einer anderen Gesellschaft anmelden

Die meisten privat versicherten Eltern glauben erst einmal, dass sie das Baby bei ihrer eigenen Gesellschaft anmelden müssen. Das ist falsch!

Selbstverständlich können Kinder auch in einem anderen Tarif bei einer anderen Gesellschaft versichert werden. In der privaten Krankenversicherung hat jede versicherte Person einen eigenen Tarif mit eigenem Beitrag und ggf. eigenem Selbstbehalt. Einen Familienrabatt oder andere Kulanzleistungen dafür, dass man mit mehreren Personen bei der selben Gesellschaft ist, gibt es in der PKV generell nicht. Daher lohnt es sich in jedem Fall, für den eigenen Nachwuchs Alternativen zu prüfen – egal, ob man mit der eigenen Gesellschaft zufrieden ist oder nicht. Denn die Anforderungen an Kindertarife sind andere als Erwachsene sie haben: Leistungen wie Rooming-In (Eltern dürfen mit dem Kind im Krankenhauszimmer übernachten) oder hohe Erstattungssätze für die Kieferorthopädie spielen für Erwachsene keine Rolle mehr, sind aber für den Nachwuchs sehr wichtig.

Wir sind Experten für Kinderkrankenversicherungen, d.h. wir machen das und nichts anderes. Entsprechend haben wir hier eine Menge Erfahrung und kennen die Annahmerichtlinien und Leistungsprofile der Versicherer im Blick auf Kinder genau. Wir arbeiten mit allen Gesellschaften zusammen, die in Deutschland frei vermittelbar sind.

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Beratung kostenlos

Auch wenn Sie selbst freiwillig gesetzlich versichert sind, aber Ihrem Kind die Privilegien einer privaten Vollversicherung zuteil werden lassen wollen, ist die Kinderalleinversicherung möglich, denn in der Regel sind die PKV-Kindertarife deutlich günstiger als die freiwillige gesetzliche Versicherung für Kinder.

Vor- und Nachteile der PKV-Alleinversicherung

Gegenüber der Kinder-Mitversicherung ab Geburt beim Elternversicherer (Kindernachversicherung) müssen Sie bei der Kinderalleinversicherung jedoch grundsätzlich zwei Besonderheiten beachten:

  1. Es gibt wie beim Erwachsenentarif eine Gesundheitsprüfung, die je nach Vorerkrankungen mit einem Risikozuschlag oder Ausschluss einzelner Leistungen abschließen kann.
  2. Die Leistungspflicht der Gesellschaft besteht grundsätzlich erst ab dem materiellen Versicherungsbeginn (also nach der allgemeinen oder einer besonderen Wartezeit). Im Allgemeinen können Sie jedoch mit dem Einreichen aller U-Berichte einen Erlass der Wartezeit beantragen. Es gibt jedoch auch Versicherer, die rückwirkend zum Geburtstermin leisten.

Doch nicht alle Versicherungsgesellschaften nehmen Kinder bedingungslos an, wenn nicht mindestens ein Elternteil ebenfalls dort vollversichert ist. Diese Übersicht hilft bei der Orientierung.

Diese Gesellschaften nehmen Ihr Kind ohne weitere oder mit geringfügigen Bedingungen an:

  • ARAG:
    Sie können Ihr Baby ohne Weiteres ab Geburt bei der ARAG anmelden.
  • Barmenia:
    Zur Geburt relativ einfach: Die Berichte von U1 und U2 müssen ohne Befund sein. Außerdem ist ein aktueller Nachweis über das Bestehen der privaten Pflegepflichtversicherung eines Elternteils erforderlich.
    Zwischen dem 8. und dem 12. Lebensjahr muss eine zahnärztliche Auskunft beigebracht werden, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird.
  • Debeka:
    Einzige kleine Bedingung: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer der neuen Kinderversicherung bei der Debeka werden.
  • DEVK:
    Sie können Ihr Neugeborenes problemlos bei der DEVK zur PKV anmelden.
  • DKV: Ab Geburt nur, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Mehr zum Kindertarif der DKV mit Beitrag und Cashback.
  • Gothaer:
    Einzige kleine Bedingung: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer des Vertrages sein.
  • Hallesche:
    Einzige kleine Bedingung: Ein Elternteil muss der Versicherungsnehmer des Vertrages sein. Ab dem 16. Lebensjahr kann auch das Kind selbst Versicherungsnehmer werden. Alle Details dazu, wie Sie Ihr Kind bei der Halleschen mitversichern.
  • HanseMerkur:
    Unsere Empfehlung für die Kinderalleinversicherung ab Geburt!
    Die HanseMerkur bietet nach unserer Einschätzung für Kinder das interessanteste Vertragswerk bei einem attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis an, denn sie verzichtet bei Minderjährigen vollständig auf den Selbstbehalt und übernimmt entsprechend alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Außerdem versichert sie als einziger Anbieter Neugeborene in der Alleinversicherung rückwirkend zum Geburtstermin bei Anmeldung innerhalb der ersten beiden Lebensmonate. Mehr zum Kindertarif der Hanse Merkur.
  • LVM: Ein Elternteil muss ebenfalls privat vollversichert sein (egal bei welcher Gesellschaft)
  • Münchener Verein:
    Einzige kleine Bedingung: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer der neuen Kinderversicherung beim Münchener Vereins werden.
  • Nürnberger:
    Sie können Ihr Baby problemlos bei der Nürnberger Krankenversicherung im Kindertarif anmelden.
  • Provinzial: Ein Elternteil muss ebenfalls privat vollversichert sein (egal bei welcher Gesellschaft)
  • R+V:
    Einzige kleine Bedingung: Ein Elternteil muss Versicherungsnehmer des neuen Kindervertrages bei der R+V werden.
  • SDKEin Elternteil muss ebenfalls privat vollversichert sein (egal bei welcher Gesellschaft)