Kindernachversicherung: Baby bei meiner Versicherung anmelden

Nachversicherung beim Elternversicherer mit Rechtsanspruch

Wenn Sie Ihr Kind genauso privat versichern wollen wie sich selbst, ist das die einfachste aller Varianten. Doch nicht immer ist das auch wirklich die beste Wahl im Blick auf Leistungen und Preis. Mehr dazu erklärt Jakob Inzenhofer aus unserem Beratungsteam:

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Unter diesen Bedingungen ist Ihre Versicherungsgesellschaft gesetzlich verpflichtet, Ihr Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Zuschläge ab Geburt zu versichern:

  1. Sie sind selbst seit mindestens drei Monate bei der Gesellschaft versichert,
  2. Sie melden Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an und
  3. Sie versichern Ihr Kind mit höchstens dem Leistungsumfang, für den Sie sich auch selbst entschieden haben.

02171 404104

Mo. bis Sa., 9 – 20 Uhr
Beratung kostenlos