Kinder gesetzlich versichern

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für Ihren Nachwuchs

Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Vorteil, dass Kinder in den meisten Fällen in eine beitragsfreie Mitversicherung für Familienmitglieder aufgenommen werden können, ohne dass zusätzliche Beiträge anfallen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind hierbei für Kinder mindestens genauso gut wie die für Erwachsene.

Die Vorteile in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dass für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre keine Zuzahlungen für Medikamente anfallen, wenn diese verordnet werden. Eine Rezeptgebühr gibt es ebenfalls nicht. In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es für Kinder auch noch Zuschüsse für Brillen und andere Sehhilfen sowie Zahnspangen – auch wenn diese nur für eine einfache Brille mit einfachen Gläsern ausreicht. Die Zuschüsse für diese Leistungen sind auch mitunter abhängig von der Veränderung der Sehfähigkeit.

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Leistungen der GKV für Kinder

Kieferorthopädie

Schwieriger sieht es in der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder aus, wenn eine kieferorthopädische Behandlung ansteht. Leistungen werden von der Krankenkasse erst bei kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) von 3 oder mehr bezahlt. Einfachere Fehlstellungen werden nicht übernommen. Bei einer Kostenübernahme werden auch nur die Kosten für die günstigste Behandlungsmethode anteilig erstattet, was sich beispielsweise in der Anwendung von unschönen großen Brackets zeigt. Dafür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Kinder während der Behandlung nur 80 Prozent der Kosten. Entsprechend muss dann zunächst ein Eigenanteil von den Eltern bezahlt werden. Die Rechnungen können erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Behandlung per Antrag mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet und erstattet werden.

Will man für sein Kind eine bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist (wie z.B. die Korrektur auch von kleineren Zahnfehlstellungen), dann kann es schnell zu Zuzahlungen in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro kommen. Mit einer privaten Zusatzversicherung für Kinder kann man die Leistungen erhöhen und das Kostenrisiko reduzieren.

Allerdings ist mit einer Wartezeit von mehreren Monaten zu rechnen. Wenn bereits eine Behandlung begonnen oder auch nur angeraten ist, ist eine Übernahme von Kosten durch eine KFO-Behandlung nicht mehr möglich.

Vorsorgeuntersuchungen

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt die notwendigen Impfungen und die gesetzlich festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Wenn es dazu kommt, dass ein Elternteil im Krankenhaus mit dem Kind übernachten muss – das sogenannte „Rooming In“ – zahlt auch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Begleitperson von bis zu 45 € pro Tag bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren. Das deckt zumindest einen Teil der Kosten ab. Voraussetzung für diese Leistung ist allerdings, dass ein Arzt attestiert, dass eine Begleitperson notwendig ist, da das Kind ohne Angehörige Verhaltensstörungen zeigt.

Auch hier kann eine private Krankenzusatzversicherung helfen, die Zuzahlungen zu reduzieren bzw. vollständig zu erstatten. Während der Dauer des Krankenhausaufenthaltes werden auch die Folgekosten wie Verdienstausfall oder eine notwendige Haushaltshilfe für die Betreuung weiterer Kinder von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Insbesondere die Signal Iduna tut sich da übrigens mit außergewöhnlichen Assistance-Leistungen hervor und hat es daher in unsere persönliche Tarif-Empfehlung für Kinder geschafft.

Man kann Kinder auch freiwillig gesetzlich krankenversichern, falls eine beitragsfreie Aufnahme in die Familienmitgliedschaft nicht möglich ist. In diesem Fall ist allerdings auch ein eigener Beitrag für das Kind an die GKV zu entrichten. Dieser liegt (inklusive Pflegepflichtversicherung) bei etwa 180 Euro im Monat.