Die Continentale hat sich in ihrem Vertrieb stark auf Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ausgerichtet. Und auch wir als Makler arbeiten gern mit der „Conti“ zusammen.
Das Tarifwerk der Gesellschaft unterscheidet sich hinsichtlich der Leistungen für Bundeswehrangehörige jedoch nicht in erwähnenswerter Weise vom Wettbewerb. Am Markt gibt es auch von anderen Anbietern durchaus sehr gute Beihilfe-, Restkosten- und Anwartschafts-Versicherungen für Beamte und Bürger in Uniform.
An einem Punkt hatten wir in letzter Zeit – anders als bei anderen Gesellschaften – immer wieder Probleme mit der Continentalen: Wenn es um die Durchsetzung des Zugangsrechtes von Soldatenkindern zum Beihilfetarif geht. In rechtlich fragwürdiger Weise wehrt sich die „Conti“ dagegen, Kinder zu versichern, wenn diese auch ein Zugangsrecht zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse beim anderen Elternteil haben.
Den Beihilfeanspruch hat das Soldatenkind ab Geburt. Und aus dem Kontrahierungszwang aus §198 VVG ergibt sich eindeutig ein Rechtsanspruch auf den Versicherungsschutz des Elternteils. Einschränkungen sind im Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen.