3 gute Gründe für eine Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung-für-Kind

Ihr möchtet reisen, müsst vorübergehend für einen Job ins Ausland, Eure Kinder haben wieder vorübergehend Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung? In diesen und weiteren Fällen empfehlen wir ganz dringend, die private Krankenversicherung Eurer Kinder nicht zu kündigen, sondern in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.

Doch wann genau erlangen Kinder wieder Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung?  

Gründe hierfür könnten beispielsweise sein, das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Scheidung und Veränderung der Einkommensverhältnisse des Lebenspartners etc. In der Praxis hat sich oft gezeigt, dass sich Lebensumstände wieder verändern können und die Kinder erneut das Zugangsrecht zum beitragsfreien Familienversicherung verlieren. Und genau für diese Situation benötigt Ihr dann eine Lösung, die den aktuellen Gesundheitszustand Eurer Kinder einfriert. Denn eine Kündigung  der PKV kann Euch und Euren Kindern in so einem Fall teuer zu stehen kommen. Im Folgenden zeigen wir Euch, warum Ihr die Krankenversicherung Eurer Kinder nicht einfach kündigen solltet und wie Ihr den Versicherungsschutz Eurer Kinder in eine Anwartschaftsversicherung umwandelt. 

1. Der ursprüngliche Gesundheitsstatus erlischt

Beim Abschluss des Versicherungsvertrages für Euer Kind wurde der Gesundheitsstatus geprüft. Die meisten Neugeborenen kommen gesund zur Welt und werden daher von den Versicherungsgesellschaften als Versicherte mit geringem Risiko eingestuft. Das ist gut für das Kind und für Euren Geldbeutel, da gesunde Versicherte günstigere Monatsbeiträge bekommen als kranke Kinder. Wenn Ihr den Vertrag kündigt, wird damit auch der ursprüngliche Gesundheitsstatus beim Versicherer aufgehoben. Selbst wenn Euer Kind aktuell gesund ist und keine medizinische Vorgeschichte hat, ist das keine gute Idee. In der Zeit, in der es nicht in der PKV versichert bleiben kann, kann Euer Kind erkranken oder sich verletzen. Bei der Rückkehr in die PKV ist dann mit deutlich höheren Kosten für einen neuen Versicherungstarif zu rechnen. Im schlimmsten Fall lehnen die Versicherer Euer Kind sogar komplett ab und es erhält keinen oder nur einen sehr schlechten Tarif in der privaten Krankenversicherung. (Basistarif)

2. Die Leistungen der meisten privaten Krankenversicherungen in Deutschland sind sehr gut

Es kann auch eine gute Idee sein, wenn man ins Ausland zieht und sich in Deutschland abmeldet, die deutsche PKV mitzunehmen. Je nach Gesellschaft und Tarif kann dieser Versicherungsschutz geeignet sein. Dies bedarf aber die Überprüfung durch einen Spezialisten. Wir unterstützen Euch dabei gerne.

3. Es gibt gute Alternativen zur Kündigung

Um nicht kündigen zu müssen und Eurem Kind die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes bei der Rückkehr in die PKV zu ermöglichen, könnt Ihr auch eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Bei einer Anwartschaft wird der Versicherungsschutz für Euer Kind stillgelegt. Für die Zeit der Stilllegung gibt es keinen Leistungsanspruch, dafür verringert sich der Beitrag jedoch erheblich (ca. 5 % des Monatsbeitrages). Die Anwartschaft ermöglicht Euch, den Vertrag Eures Kindes jederzeit zu den aktuellen Konditionen wieder aufzunehmen, ohne dass es sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit gerne beratend zur Verfügung.

Fazit

Grundsätzlich ist es immer richtig, die Voll-PKV in eine Anwartschaft umzuwandeln und bei Bedarf kann die Anwartschaftsversicherung später immer noch jederzeit gekündigt werden.  Euer Kind profitiert ein Leben lang von dem abgesicherten Gesundheitsstatus und den günstigen Beiträgen. Deshalb unsere klare Empfehlung: wenn Euer Kind privat Krankenversichert ist und das Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung erlangt oder aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes aus der PKV herausfällt, sollten Sie auf jeden Fall den Versicherungsschutz in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Die Kosten hierbei belaufen sich auf ca. 5 % des eigentlichen Krankenversicherungsbeitrages pro Monat. Bei Bedarf empfehlen wir, entsprechende Zusatzversicherungen zur GKV abzuschließen. Mit der Anwartschaft könnt Ihr Euren Kindern die Konditionen für eine Wiederaufnahme des Vertrags sichern. 

Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an uns wenden. Wir werden Euch die richtige Empfehlung dafür geben, denn es liegt uns am Herzen, dass Euer Kind sowohl in den oben genannten Szenarien als auch im Ausland und vor allem auch danach wieder top versorgt ist.

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