Heirat und beitragsfreie Familienversicherung: Das müsst Ihr beachten!

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Viele unverheiratete Paare überlegen zum Jahresende, auch aus steuerlichen Gründen zu heiraten. Wenn jedoch Kinder mit in die Ehe gebracht werden, kann die beitragsfreie Familienversicherung entfallen. Das führt zu hohen Kosten – und sorgt nicht selten für böse Überraschungen, wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung erst nach über einem Jahr mit der Beitragsnachforderung meldet.

Das Problem:

Mit der Eheschließung endet in vielen Fällen automatisch die Beitragsfreiheit der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer, wenn bei Verheirateten ein Elternteil nicht Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist und mit dem höheren Einkommen von beiden über der Jahrsarbeitsentgeltgrenze liegt (im Jahr 2020: 62.550 Euro brutto), verlieren die Kinder das Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung.

Die Bewertung:

Markus Herrmann, Experte für private Kinderkrankenversicherungen, rät dazu, im Vorfeld steuerliche Vorteile versus dem Entfallen der beitragsfreien Familienversicherung zu prüfen: „Pro Kind kommen beim Wegfall der Beitragsfreiheit rund 200 Euro im Monat zusammen. Häufig fordert die Krankenkasse bei mehreren Kindern so fünfstellige Beträge nach! Das frisst oft die steuerlichen Vorteile auf. Daher ist eine Hochzeit auf Empfehlung des Steuerberaters nicht immer die beste Wahl, denn viele Steuerberater beziehen die Krankenkasse nicht mit in die Betrachtung ein.“

Die Lösung:

Sollten sich die Partner trotzdem zur Heirat entschließen, ist die private Kinderkrankenversicherung eine Option. Diese kostet weniger und bietet bessere Leistungen als die freiwillige GKV für Kinder. Schon für 120 bis 160 Euro pro Monat gibt es sehr gute PKV-Kindertarife.

Diese und andere Tipps für Eltern finden Sie in dem Leitfaden „Die 14 teuersten Fehler bei der Kinderkrankenversicherung – und wie man sie vermeiden kann.“ (Download hier: https://www.kinder.versicherung/vollversicherung/leitfaden-die-teuersten-fehler-bei-der-kinderkrankenversicherung/)

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