Unsere Einschätzung zu den Debeka Kindertarifen für Angestellte/Selbstständige
Bevor wir zu den wichtigen Leistungsunterschieden kommen,noch eine allgemeine Information zur Debeka. Diese hat sich in den letzten Jahren in Bilanzkennzahlen stetig verschlechtert. Es deutet alles darauf hin, dass die Debeka in der Zukunft ihre Beiträge weiter (erheblich) anpassen muss. Es rührt nicht aus den Gründen der allgemeinen Inflation heraus, sondern auch aus den Kapitalerträgen der Debeka.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsunterschiede: Debeka vs. Barmenia
Kommen wir nun zu den Leistungsunterschieden am Beispiel Debeka versus Barmenia:
Unterschiede bei Vorsorgeuntersuchungen
Ein sehr wichtiger Punkt für ihr Kind sind die Vorsorgeuntersuchungen. Bei der Debeka sind diese auf die gesetzlich eingeführten Programme beschränkt. Vorsorgeuntersuchungen, die außerhalb der gesetzlich eingeführten Programme sinnvoll sein können, werden nicht übernommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei der Debeka die Vorsorgeuntersuchungen auch am Selbstbehalt teilnehmen. Die Debeka hat in Ihren Kinder/Jugend Tarifen keine Beitragsrückerstattung. Bei dem Vergleich mit dem Tarif der Barmenia werden Vorsorgeuntersuchung, Schutzimpfung, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung außerhalb des Selbstbehaltes bezahlt und beeinflussen auch eine eventuelle Beitragsrückerstattung nicht.
Erstattung bei Sehhilfen
- Bei den Sehhilfen ist aber Barmenia der Debeka weit überlegen. Hier erstattet die Barmenia maximal 600 € alle zwei Jahre oder bei einer Änderung der Sehstärke und zahlt maximal 2000 € pro Auge für LASIK. Die Debeka schreibt in Ihren Bedingungen, dass eine Erstattung bis zu einem Rechnungsbetrag von 1000 € stattfindet. Gemeint ist aber für die gesamte Vertragslaufzeit, weil in den Bedingungen keine weitere Regel getroffen ist. Das ist das berühmte Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen. Auch wenn die Debeka laut Auskunft der Vermittler (unverbindlich) angeblich mehr erstattet wird, ist dies nicht vereinbart und demnach auch nicht bindend.
- Berechnung des effektiv Beitrages ab 2025: Tarifbeitrag plus möglicher Selbstbehalt gleich effektiver Beitrag: Barmenia = 262,88 € / Debeka = 251,66€
- Es gibt aber auch preislich interessante alternativen, wie z.B. die HanseMerkur mit 178,59€ oder im Hochleistungsbereich die UKV/Bayerische Beamten Krankenkasse für 237,20€ (incl. SB Umrechnung).
Leistungen im Zahnbereich
Wie schon besprochen, leistet die Barmenia im ambulanten, stationären und Zahnbereich oberhalb der GOÄ. Das Thema der Gebührenordnung wird immer relevanter, je älter ihr Kind wird. Gerade Orthopäden (Spezialisten) rechnen Behandlungen häufig oberhalb der GOÄ ab. Am häufigsten passiert dies im Bereich der Zahn- und Kieferchirurgie. Sie haben zwar eine Erstattung bei der Debeka von 100%, die aber häufig keine 100% sind, weil viele Zahnärzte oberhalb der GOZ abrechnen, und nicht zu vergessen sind ja zunächst einmal die 10% Selbstbeteiligung bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € p.A. Das relativiert die 100% Erstattung.
Schutzimpfungen: Debeka vs. Barmenia
Auch bei den Schutzimpfungen hat die Barmenia die Nase vorn. Alle ärztlich angeraten Impfungen, auch für Auslandsreisen, werden übernommen. Da sind schnell auch ein paar hundert Euro zusammen.
Leistungen für Kur- und Reha-Maßnahmen
Ein Thema, das immer gerne von Vermittlerseite tot geschwiegen wird, sind die Leistungen für Kur- und Reha-Maßnahmen. Die klassische stationäre Kur ist zunächst einmal eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sogenannten Eltern-Kind-Kuren sind eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, in der ja dann ihr Kind kein Mitglied mehr ist. In diesem Bereich hat unsere Ansicht nach die Debeka eine völlig unzureichende Leistung vereinbart.
Sie erhalten eine Pauschale von 50 € für maximal 28 Tage. Kuraufenthalte kosten heutzutage mit Unterbringung häufig um die 200 € oder mehr. Davon entfallen im Durchschnitt 150 € auf ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Verbandmittel etc. Die Barmenia sieht bei den sonstigen Kuren die komplette Erstattung der ärztlichen Leistungen vor, außer der Unterbringung. Dieses könnte aber noch gegen ein kleines Kurt-Tagegeld von 50 bis 80 € abgesichert werden. (Die Debeka hat kein Kur Tagegeld). Der Barmenia-Tarif hat zusätzlich noch eine Leistung, die Genesungskur genannt wird. Dabei wird neben den ärztlichen Leistungen etc. noch ein zusätzliches Tagegeld von 200 € pro Tag für eine Genesungskur bezahlt. Bei dieser Lösung handelt es sich um eine der umfangreichsten Kur-Leistungen innerhalb des Tarifes im deutschen Markt.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich Ihnen auch ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 € (Beitrag 2,50€ p.M.), was sich verdoppelt, wenn Sie als Begleitperson (Rooming in) mit aufgenommen werden. Dies ist bei Kindern bis zum 10 Lebensjahr so gut wie immer der Fall. Dabei können Kosten abgefedert werden wie z.B. Reisekosten, Parkhausgebühren, zusätzliche Verpflegung etc.
Fazit
Der Barmenia-Tarif kostet etwas mehr, unterscheidet sich aber wesentlich im Leistungsprofil gegenüber der Debeka. Aus meiner und unserer Sicht ist das einer der Top Tarife für Ihr Kind. Bedenken Sie auch, dass ein Mehrbeitrag, der oberhalb des Arbeitgeberzuschusses liegt, steuerlich (mind. 80%) abgesetzt werden kann. Damit vermindert sich noch einmal ihr effektiver Aufwand.
Fordern Sie am besten einen aktuellen Preis/Leistungsvergleich an, in dem wir Ihnen die Leistungskriterien transparent gegenüber stellen.
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