Private Krankenversicherung für Kinder

Wenn mindestens ein Elternteil – und zwar das mit dem höheren Einkommen – privat versichert ist, muss auch das Kind privat versichert werden. Wie Sie Ihr Kind versichern müssen, können Sie mit dem digitalen Berater Schritt für Schritt ermitteln.

Aber keine Sorge: Anders als bei Ihrem eigenen Antrag damals gibt es hier keine Gesundheitsprüfung und kein Risiko, von der Gesellschaft wegen Vorerkrankungen abgelehnt zu werden. Private Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, Neugeborene ohne Zuschläge und Wartezeiten ab dem Zeitpunkt der Geburt zu versichern (auch rückwirkend), sofern:

  • ein Elternteil seit mindestens drei Monaten ebenfalls dort versichert ist,
  • die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt und
  • das Baby höchstens im selben Tarif versichert wird als der Elternteil, nicht aber umfangreicher bzw. höherwertiger.

Ihr Kind bekommt als versicherte Person einen eigenen Vertrag, für den auch ein eigener Beitrag fällig wird. Doch auch das ist kein Grund zur Sorge: Der Beitrag für’s Kind ist aus mehreren Gründen deutlich niedriger als Ihr eigener.

Und wo ein eigener Vertrag entsteht und eigener Beitrag bezahlt werden muss, wird in der Versicherungsbranche zum Vertragsbeginn auch eine Abschlussprovision bezahlt. Wenn Sie von dieser Abschlussprovision profitieren wollen, dann fordern Sie unverbindlich die Unterlagen an.

02171 404104

Mo. bis Sa., 9 – 20 Uhr
Beratung kostenlos