Kinder sind in der Regel von einem eigenen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN bzw. PVB bei Beamten) befreit. Daher ist für die Betrachtung nur der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung von Bedeutung. Und diese Parameter sind dabei wichtig:
- Der Monatsbeitrag wird 50:50 geteilt
Das, was Tarif tatsächlich kostet, ist zuschussfähig. Wenn Sie einen Tarif wählen, der mehr kostet, müssen Sie selbst also nur die Hälfte der Mehrkosten tragen. Ihr Arbeitgeber bezahlt die andere Hälfte. - Den Selbstbehalt bezahlen Sie alleine
Hat der Tarif eine Eigenbeteiligung, geht diese ausschließlich zu Lasten Ihres Portemonnaies. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten für Ihr Kind. - Einen Sofort-Bonus erhalten Sie alleine
Wenn Sie einen Beitrag mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit wählen, erfolgt diese Zahlung allein zu Ihren Gunsten. Außerdem gibt es Tarife im Markt, die diese Beitragsrückerstattung als monatlichen Sofortbonus bezahlen.
Daraus ergibt sich: Für Angestellte, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausreizen, sind Kindertarife durchaus attraktiv, die entweder keinen Selbstbehalt haben oder sogar noch eine Beitragsrückerstattung in Form eines Sofort-Bonuses gewähren. Ersteres empfehlen wir für Neugeborene, bei denen Sie noch nicht wissen, wie robust die Gesundheit Ihres Babys ist. Zweiteres empfehlen wir für Eltern von Kindern, die schon etwas älter und top gesund sind.