Frist abgelaufen – Kind freiwillig gesetzlich oder privat im Basistarif versichern?

Bei dieser Frage, ob man im Notfall lieber den Basistarif der PKV oder die freiwillige gesetzliche KV wählen sollte, gibt es einiges zu beachten. Diese Informationen haben wir in diesem Artikel anhand eines unserer Kundenbeispiele für Euch ausgearbeitet.

Was war die Ausgangslage?

Am 10.03.2021 erreichte und eine Mail von Herrn Kirmann [Name aus Datenschutzgründen geändert]. Dies war ein sehr besonderer Fall, denn der Vater handelte riskant. Nach der Geburt gibt es bei Kinderkrankenversicherungen einige wichtige Fristen zu beachten. Eine davon ist, dass der Elternversicherer das Kind bis zu zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen MUSS. Das Geburtsdatum des Kindes war der 16.01.2021. Es blieben also sechs Tage, um das Kind bei der Wunschkrankenversicherung zu versichern. Denn wenn diese Frist abgelaufen ist, bleibt uns nur noch die Möglichkeit, das Kind im elterlichen Tarif zu versichern. Dieser ist aber unter Umständen nicht geeignet für das Kind. Nach Ablauf der Frist muss die Versicherungsgesellschaft das Kind nicht annehmen. Dies kann neben

Ich habe dem Kunden direkt am Telefon die Erstberatung gegeben und ihn über alles aufgeklärt. Dazu gehören Fristen, benötigte Dokumente, Dinge, auf die man achten muss, … Außerdem habe ich ihn nach der Konstellation seiner Partnerschaft gefragt. 

Herr Kirmann war sehr zufrieden mit der kurzen Erstberatung. Er wollte direkt Angebote haben, sodass ich ihm einen Vergleich zusandte. Denn die Zeit drängte in seinem Fall.

Deshalb schickte ich ihm unsere erste Tarifauswahl zu: HanseMerkur, ARAG und Barmenia:

Unsere erste Tarifauswahl

 HanseMerkurARAGARAGBarmenia
TarifKVT500ME0MB0einsA expert 1+
Monatsbeitrag179,86 €178,57 €207,64 €210,45  €
Jährlicher Selbstbehalt0 €0 €0 €150 € (amb., stat., Zahn)

Wunschkrankenversicherung: HanseMerkur Tarif KVT 500

Gutes Preis-Leistungsverhältnis für Kinderversicherungen bei der HanseMerkur

Für den Kunden stand fest: das – laut ihm – völlig gesunde Kind sollte bei der HanseMerkur im Tarif KVT 500 versichert werden. Das war die Wunsch-PKV. Was ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, war, dass das U-Heft nicht komplett ohne Einträge war. Über die einzuhaltenden Fristen und die sicheren Möglichkeiten in seinem Fall habe ich ihn informiert. Am Ende kann sich aber jeder Kunde ganz frei und nach eigenem Willen entscheiden, diese Information anzunehmen oder nicht. In diesem Fall hat Herr Kirmann meine Vorschläge dankend abgelehnt. Er war sich ganz sicher, dass sein Kind ohne Probleme bei der HanseMerkur versichert werden kann.

Die RVA war ernüchternd

Am 11.03. morgens habe ich eine Risikovoranfrage eingeleitet, die am 15.03. mit einem ernüchterndem Ergebnis wieder zurück kam. Am 15.03. nachmittags habe ich dem Kunden mitgeteilt, dass die HanseMerkur auf die U4 warten möchte, um das Ergebnis abzuwarten. Denn leider war in der 3. U-Untersuchung (also eine davor) etwas auffällig. Es wurde eine erneute Hüftsonographie angeordnet und vermerkt, dass das Kind breit gewickelt werden solle.

Der Kunde hat daraufhin am 18.03. ein eigenes Attest geliefert zur Bestätigung geliefert. Dieses weist darauf hin, dass die Hüfte des Babys in Ordnung ist und keiner weiteren Kontrolle bedarf.
Das heißt, dass er mit seinem Kind noch einmal außerhalb (des Rahmens) der U-Untersuchungen bei der Kinderärztin /  beim Kinderarzt war und die Auffälligkeit prüfen ließ, bevor es in der U4 gemacht wurde. Denn die U4 Untersuchung wäre zu spät gewesen, um dann das Kind noch innerhalb der Frist im elterlichen Tarif anmelden zu können.

Käme das Kind nicht in die HanseMerkur Tarif KVT 500, wäre auch die Chance wegen Fristablauf verstrichen, um es bei der Eltern-PKV zu versichern. Wenn die Hüfte nämlich nicht in Ordnung gewesen wäre, hätte die HanseMerkur das Kind nicht versichert.
Es bleiben in diesem Fall, nach Fristablauf, zwei Möglichkeiten:

  1. die freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung, da der Vater dort gesetzlich versichert ist – mit einem Beitrag von ca. 200 € monatlich
  2. dass das Kind in der privaten Krankenversicherung der Mutter im Basistarif pflichtversichert werden muss – mit einem Beitrag von ca. 260 € monatlich

Was ist der Basistarif?

Den Basistarif gibt es in jeder PKV – kalkuliert nach den Unisex Tarifen. Er ist der Ausweichtarif, falls man sonst in keinen Normaltarif der PKV mit Gesundheitsprüfung kommt. Das gibt es über den Basistarif zu wissen:

  • alle gesetzlichen Leistungen enthalten
  • alle Leistungen sind bei jeder privaten Versicherungsgesellschaft im Basistarif gleich, da hier das Sozialgesetzbuch (SGB) greift
  • Monatsbeitrag beläuft sich auf ca. 260 €
  • wird IMMER mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen, aber mit Kontrahierungszwang und ohne Auswirkung auf den Beitrag. 
  • Die Abrechnungen mit den Ärzten führt regelmäßig zu Komplikationen, weil der Arzt anders als in der GKV nicht direkt mit der PKV abgerechnet. Die Rechnung erhält der Kunde und muss dann eingereicht werden. 
  • Euch werden keine Änderungen in Bezug auf Beiträge und Leistungen erwarten. 

Jedoch kann es zu einem Schock kommen, wenn Ihr später einen Tarifwechsel anstrebt. Dieser ist grundsätzlich (durchaus) möglich. Dennoch gibt es dabei deutliche Veränderungen. Im Hintergrund wird ein Risikozuschlag vom Versicherer geführt, falls Euer Kind bei der Beantragung eine Vorerkrankung hatte. Von diesem Risikozuschlag weiß der Versicherungsnehmer in der Regel nichts. Dieser wird dann aber bei einem Tarifwechsel sichtbar.  

Wird beispielsweise bei einer Vorerkrankung einen Risikozuschlag von 200 % vom Versicherer eingestellt, wird dieser bei einer Tarifumstellung herangezogen. Das sieht dann in der Praxis wie folgt aus: Der neue Tarif kostet also den eigentlichen Monatsbeitrag + die 200% Risikozuschlag. Ihr würdet also für Eure Krankenversicherung 600 € zahlen anstatt den Regelbeitrag von 200 €.

Im Basistarif kannst Du oder Euer Kind nur dann nicht versichert werden, wenn die Versicherungsgesellschaft Dir wegen arglistiger Täuschung gekündigt hat. Dann musst Du einen anderen PKV Versicherer wählen. 

Unterschiedliche Konstellationen – unterschiedliche Möglichkeiten

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Die Konstellation: ein Elternteil privat versichert – das andere gesetzlich versichert

Allgemein gesprochen, kann man Euch als Eltern bei solch einer Konstellation wie in dem Fall des Kunden Kirmann folgendes mit auf den Weg geben:

Ist eine/r von Euch privat Versichert und das andere Elternteil gesetzlich, so habt Ihr die Möglichkeit zwischen 

  1. privater Krankenversicherung oder 
  2. freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung gegen eigenen Beitrag

für Euer Kind zu wählen. 

Wie und wann müsst Ihr Euch entscheiden, wenn Ihr von dem oben genannten Fall betroffen seid?

Euer Kind wird aufgrund Einträgen im U-Heft nicht bei Eurer Wunschkrankenversicherung angenommen?

Ihr habt die Nachversicherungsfrist von zwei Monaten bei Eurem elterlichen Versicherer verpasst?

Dann könnt Ihr Euch entscheiden zwischen

  1. freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung gegen eigenen Beitrag oder
  2. dem Basistarif bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft

Die Konstellation: beide Elternteile privat versichert

Wenn bei einem Fall wie oben erläutert,  beide Eltern privat versichert sind  – beispielsweise als Beamte mit Beihilfe – dann wäre die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht möglich. Ihr könnt Euch also nur aussuchen, bei welcher privaten Krankenversicherung (PKV) Ihr den Basistarif möchtet.

Unser Expertentipp für Euch

Unser Expertentipp lautet hierbei jedoch folgendermaßen:

Wenn Euch bei Eurer Konstellation immer noch die Wahl bleibt zwischen 

  • freiwilliger GKV und 
  • dem Basistarif in der PKV,

versichert Euer Kind auf jeden Fall zuerst gesetzlich. Genau wegen dieser drei Punkte, die wir Euch weiter unten aufzählen.

Zu einem späteren Zeitpunkt könnt Ihr ohnehin wieder mit einer Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten und einer erneuten Gesundheitsprüfung in eine PKV wechseln. Es ist oft so, dass sich das Krankheitsbild verändert. Zuerst hat es zur Ablehnung geführt. Bei erneuter Prüfung hat es sich aber möglicherweise zum Positiven verändert. Damit ist ein Abschluss bei einer anderen PKV wieder möglich. 

Diese drei Punkte sprechen klar gegen den Basistarif der PKV und für die freiwillige GKV:

Wenn man einmal im Basistarif gefangen ist,

  1. ist man viel teurer versichert als über die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
  2. hat man auch keine besseren Leistungen als in der GKV, denn diese sind komplett identisch und die Abrechnung mit dem Arzt ist komplizierter.
  3. hat man den in den meisten Fällen abgeschlossen, weil man nicht durch die Risikovoranfrage (RVA) kam, wodurch sich von Anfang an im Hintergrund ein sehr hoher Risikozuschlag aufbaut.

Unser zweiter Expertentipp für Euch

Egal was passiert, löst unbedingt immer die Kindernachversicherung (KNV) beim Elternversicherer aus! Unser Kunde Herr Kirmann hat das nicht getan, weil er das nicht wollte. Sein Bauchgefühl sagte ihm, dass alles gut gehen wird. Dabei wäre es überhaupt kein Problem gewesen, den Tarif zu einem späteren Zeitpunkt zu wechseln und in den Zieltarif zu gelangen. Nach Erhalt der Police besteht ja auch noch das Widerrufsrecht von 14 Tagen

Denn stellt Euch das Szenario vor, wenn Euer Kind plötzlich eine ernsthafte Erkrankung  in der unversicherten Zeit hat? Was wäre denn passiert? Dann müsstet Ihr Euch auch noch rückwirkend über den Versicherungsschutz Gedanken machen und dies führt in 100% der Fällen zu Problemen. Außerdem müssen die Kosten vorübergehend von Euch selbst gedeckt werden.

Resümee: Auf das Bauchgefühl zu hören, hat zum gewünschten Ergebnis geführt

Trotzdem oder genau deshalb lautet unsere klare Empfehlung an Euch:

Informiert Euch früh genug gut und sehr genau über das Thema Kinderkrankenversicherungen und was es dabei zu beachten gibt. Holt Euch bestenfalls auch eine kostenlose Beratung von einem Experten / einer Expertin, um speziell Eure Versicherungssituation zu beleuchten.

Bei Herrn Kirmann ging es gerade nochmal gut. Doch hätte er uns nichts verschwiegen und unsere vollständige Beratung zuvor in Anspruch genommen, wäre das Ergebnis dasselbe gewesen – jedoch mit 100%-iger Sicherheit und ohne Ärger.

Der zeitliche Ablauf 

Mittwoch,  10. März 2021:

  • Die erste Mail des Kunden kam am 10.03. per Mail und am 16.03. läuft die Frist beim Elternversicherer ab
  • noch am selben Tag ging der Tarifvergleich raus
  • um Mittag herum hat Herr Kirmann mir mitgeteilt, dass er zur HanseMerkur in den Tarif KVT500 möchte und die Datenvervollständigung gemacht

Freitag,  12. März 2021:

  • durch die Risikovoranfrage wäre keine Annahme zustande gekommen wegen der Einträge in der U3 (Hüftsonographie und breit wickeln angeordnet)
  • um 14:12 Uhr ging die Info an den Kunden, dass die HanseMerkur auf die U4 warten möchte, wegen des Ergebnis
  • der Vater wollte es mit einem eigenem Attest bei der HanseMerkur versuchen
  • wurde an die bald ablaufende Frist erinnert-> weitere Vorschläge angeschnitten, die er jedoch nicht wollte:
  1. Generali Nachversicherung
  2. freiwillige gesetzliche Versicherung

-> beides nicht erwünscht

Donnerstag,  18. März 2021:

  • eigenes Attest ging am 18.03. (Do.) an mich
  • direkt an die HanseMerkur durchgereicht und Bestätigung erhalten

Montag,  22. März 2021:

  • am 22.03. kam das Ergebnis unseres Ansprechpartners bei der HanseMerkur -> ohne Erschwernis
  • daraufhin Einreichen des Antrag am 22.03 mit Beginn zum 01.04.

Dienstag,  23. März 2021:

  • morgens um 09:00 Uhr ging alles vollständig an die HanseMerkur 
  • ein fehlendes Dokument musste vom Kunden noch nachgereicht werden

Donnerstag,  25. März 2021:

  • am 25.03 wurde der Vertrag angenommen
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