Vorsorgeuntersuchungen für Babys: Das U-Heft und die Krankenkasse

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Diese Untersuchungen sind ein Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche, um mögliche Entwicklungsstörungen so früh wie möglich erkennen und handeln zu können. Es gibt mindestens neun U-Untersuchungen bis zur Grundschule und eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) zu Beginn der Pubertät. Die Untersuchungen bis zur U6 werden in dem gelben Kinderuntersuchungsheft – meistens einfach „U-Heft“ genannt – festgehalten.

Das U-Heft bekommt Ihr gleich nach der Geburt von Eurem Arzt, Eurer Hebamme oder Eurem Entbindungspfleger. Von der U7 bis zur U9 hat man selbstklebende Einlagehefter und die Untersuchungen der U10 bis zur J2 werden – mit Ausnahme der J1 – im grünen Heft festgehalten. Die J1-Untersuchung wird auf einem gesonderten Dokumentationsbogen notiert.

Was wird grundsätzlich untersucht?

Die körperliche Entwicklung Eures Kindes. Dazu gehören:

  • Sprachentwicklung
  • Herz- und Lungenfunktion
  • Haut
  • Bewegungsfähigkeit
  • Gewicht und Größe
  • Seh- und Hörvermögen
  • geistige Fähigkeiten 
  • grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie
  • soziale und emotionale Kompetenz

Wer füllt das U-Heft für Neugeborene aus?

Das U-Heft für Neugeborene ist ein wichtiger Dokumentationskanal für die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes. Es sollte ausschließlich von einem medizinisch qualifizierten Arzt ausgefüllt werden. Der Arzt hat die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Entwicklung des Kindes zu beurteilen und die Ergebnisse der Untersuchungen korrekt zu interpretieren und zu dokumentieren.

Immer wieder beobachten wir jedoch, dass Hebammen Eintragungen in den U-Heften vorgenommen und diese Unterschriften versehen haben – statt dies den Kinderärzten zu überlassen. Das ist nicht zulässig und kann schwerwiegende Konsequenzen für die Hebammen haben. Hebammen spielen eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Müttern und Neugeborenen, aber sie sind nicht befugt, das U-Heft auszufüllen.

Die U-Untersuchungen und das Ausfüllen des U-Heftes sollten daher immer von einem ausgebildeten Kinderarzt durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mögliche Entwicklungsprobleme oder gesundheitliche Anomalien richtig erkannt und dokumentiert werden. Darüber hinaus kann ein Arzt mögliche Bedenken und Fragen der Eltern adäquat beantworten und bei Bedarf weitere Schritte zur Förderung der Gesundheit und Entwicklung des Kindes empfehlen.

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U-Untersuchungen und die Kinder-Krankenversicherung: Wer zahlt was?

Kinderalleinversicherung: Was benötigt die PKV?

Eine Alleinversicherung eines Neugeborenen bei einer Versicherungsgesellschaft, bei der kein Elternteil versichert ist, ist gar kein Problem – sofern das Kind soweit gesund ist und im U-Heft keine Auffälligkeiten oder gar krankhaften Befunde eingetragen sind. Das ist besonders wichtig, wenn das Baby nicht beim Elternversicherer im Rahmen des Kontrahierungszwanges angemeldet werden soll:

  • Geburtsgewicht
    Ein Gewicht unter 2.500 g ist für eine Alleinversicherung sehr schwierig umsetzbar, bei Mehrlingen sieht die Sache meistens noch etwas anders aus.
  • Billirubin-Wert: Grenzen für die Kinderalleinversicherung
    Je nach Tag nach der Geburt und Versicherer gelten andere Grenzwerte.
    Generell: Jenseits der 10 oder 12 (je nach Versicherer) führt zur Zurückstellung oder Ablehnung des Antrags. Auch wenn die Medizin sagt, dass alles unter 18 unbedenklich ist. Versicherungen kalkulieren hier mit eigenen Risikoeinschätzungen und historischen Statistiken im Bezug auf erwartbare Folgeerkrankungen und Behandlungsbedürftigkeit. Daher weichen die Grenzwerte öfter mal davon ab, was ein Arzt als „normal“ oder „gesund“ bezeichnet.
  • Keine Annahme ohne Hörscreening
    Darauf bestehen alle Versicherer: Wenn das Hörscreening mit U1 und U2 nicht durchgeführt werden kann, muss es nachgeholt werden, bevor eine Risikoprüfung erfolgen kann.
  • Hüftsonographie
    Wenn der Termin für U3 bei Antragstellung schon erfolgt sein müsste, dann muss das Ergebnis Hüftsono mit eingereicht werden. Diese erfolgt meistens zusammen mit der U3, kann aber auch unabhängig davon erledigt werden. Hüftwerte, die für die Versicherer zu Annahme oder Ablehnung führen:
    Ia / Ib sind okay, alles ab IIa / IIb führt zu einer Ablehnung.

Unsere Empfehlungen zu U1 und U2:

  • Alle empfohlenen Untersuchungen müssen da sein. Selbstverständlich habt Ihr als Eltern ein Recht darauf, einzelne davon abzulehnen. Aber das führt dann auch zur Ablehnung seitens der Versicherer, denn diese können dann ja keine ausreichende Risikoprüfung durchführen.
  • Ihr solltet unbedingt mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen, bevor diese(r) bei „Auffälligkeiten“ bzw. „Anmerkungen“ etwas ins U-Heft einträgt. Was von der Ärztin nur als gut gemeinter Hinweis an den späteren Kinderarzt gedacht ist, kann für die prüfende Versicherungsgesellschaft schnell zur Ablehnung führen oder Nachfragen erzeugen, für die Ihr dann jeweils ärztliche Zeugnisse beibringen müsst.

Übrigens: (Vorsorge-) Untersuchungen, die zur Herbeiführung des Versicherungsschutzes vorgenommen werden, werden nicht von der privaten Krankenversicherung bezahlt. Deren Versicherungsschutz beginnt erst ab dem Datum der Annahme. Ausnahme hiervon sind die HanseMerkur, die grundsätzlich rückwirkend zum Geburtstermin versichert, und die Hallesche, die das auch tut, sofern die Anmeldung im ersten Lebensmonat erfolgt.

Kinder-Vorsorge: Was zahlt die PKV?

Generell gilt: U1 bis U9 sowie die J1 bezahlt jede Krankenversicherung – gesetzlich wie privat. Das sind die vom gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht, aber es handelt sich um „gesetzlich eingeführte Programme“. Darin ist genau definiert, welche Art von Untersuchungen empfohlen werden. Alles, was darüber hinaus geht, muss aus eigener Tasche bezahlt werden.

Kinderärzte sind auch nur Menschen

Passt auf: Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte bei Privatpatienten gern alle möglichen zusätzlichen Untersuchungen empfehlen, „um auf Nummer Sicher zu gehen“. Das führt dann oft dazu, dass die private Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Denn auch die PKV bezahlt grundsätzlich nur, was medizinisch notwendig ist.

Unsere Empfehlung: Nur in Anspruch nehmen, was im gesetzlichen Rahmen definiert ist! Dieser Rahmen ist bereits sehr umfangreich und deckt alles ab, was grundsätzlich sinnvoll ist.
Wenn der Arzt eine weitere Untersuchung wegen eines konkreten Verdachtes auf eine mögliche Erkrankung anrät, ist das natürlich statthaft und wird von der Kasse auch übernommen. Zusätzliche Untersuchungen ohne medizinische Indikation allerdings dienen in der Regel nur der Ertragslage des Arztes, nicht unbedingt dem Wohl und der Gesundheit des Kindes.

Übrigens: Ab der U10 (und J2) zahlt übrigens auch nicht jede GKV (gesetzliche Krankenkasse). Auch da sollte man sich vorher informieren.

U1, U2, U3 … J1! Alle Kindervorsorgeuntersuchungen im Detail

Kernbestandteile: Feststellung von Fehlbildungen, Beurteilung der Vitalität und Reife

  • Größe und Gewicht des Kindes 
  • Ermittlung des APGAR-Wertes: Hautfarbe, Herzschlag, Reflexe, Muskelspannung und Atmung werden hier ermittelt. Diese Untersuchung wird nach 5 Minuten und nach 10 Minuten nochmals wiederholt.
  • Entnahme von Nabelschnurblut, um sicher zu stellen, dass Euer Kind während der Geburt mit ausreichend Sauerstoff versorgt wurde. 
  • Äußere Untersuchung, um Fehlbildungen feststellen zu können.
  • Sofern von Euch als Eltern gewünscht, erhält das Neugeborene Vitamin K, um inneren Blutungen vorzubeugen.
  • Pulsoxymetrie-Screening: Mit Hilfe eines Lichtsensors wird gemessen, wie viel Sauerstoff das Blut Eures Kindes enthält. Damit sollen schwere Herzfehler frühzeitig erkannt werden.

Wichtig: Solltet Ihr Euch bereits nicht mehr in der Geburtsklinik befinden, ist es ratsam so früh wie möglich in der zugelassenen Praxis einen Termin für die Früherkennungsuntersuchung zu vereinbaren. 

Kernbestandteile: Impf- und Ernährungsberatung, Stoffwechsel-Screening und Feststellung von Fehlbildungen

  • Prüfen der Reflexe, der Augen und des Nervensystems
  • Wiegen und Messen
  • Neugeborenen-Hörscreening (Mit dieser Untersuchung sollen Hörstörungen möglichst frühzeitig erkannt werden)
  • Erweitertes Neugeborenenscreening: Aus der Ferse oder einer Vene Eures Kindes werden wenige Blutstropfen entnommen und auf angeborene Störungen des Stoffwechsels sowie des Hormon- und Immunsystems untersucht. 
  • Screening auf Mukoviszidose: Aus der gleichen Blutprobe des erweiterten Neugeborenenscreenings wird ebenfalls eine Untersuchung auf Mukoviszidose vorgenommen. Eine zusätzliche Blutabnahme bei Eurem Kind ist daher grundsätzlich nicht notwendig. 
  • Verabreichung von Vitamin-K-Tropfen

Wichtig: Bitte sprecht hier Auffälligkeiten oder Probleme direkt an! Sollte Euer Kind zum Beispiel auffällig viel Schreien, wird der behandelnde Arzt/die Ärztin mit Euch Maßnahmen zur Beruhigung Eures Kindes und Hilfen besprechen. Solltet Ihr Euch überfordert oder zunehmend erschöpft fühlen, besprecht bitte mit dem Arzt/der Ärztin mögliche Hilfen und Maßnahmen zur Unterstützung. 

Kernbestandteile: Beurteilung der Entwicklung, Beratung zur Unfallverhütung und des plötzlichen Kindstodes

  • Wiegen und Messen Eures Kindes
  • Eingehende körperliche Untersuchung:
    • Kann Euer Kind in Bauchlage das Köpfchen halten?
    • Öffnet Euer Kind spontan die Hände?
    • Blickt Euer Kind aufmerksam in nahe Gesichter?
  • Hüftscreening: Per Ultraschall untersucht der behandelnde Arzt/die Ärztin, ob bei Eurem Kind Hüftreifungsstörungen vorliegen.
  • Untersuchung auf Gelbsucht

Kernbestandteile: Impfberatung und Impfung, Beurteilung der altersgerechten Entwicklung, Beratung zur Ernährung und Verdauung, Beurteilung der Hör-/Sehfähigkeit

  • Check der Beweglichkeit und des Reaktionsvermögen Eures Kindes mit bestimmten Tests
  • Hör- und Sehfähigkeit werden überprüft
  • Körperliche Untersuchung mit Kontrolle, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann.
  • Beratung zu wichtigen Kinderimpfungen

Kernbestandteile: Untersuchung des altersgerechten Gedeihens, Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen, Beratung zu den Themen Zahngesundheit und Ernährung. 

  • Allgemeine Untersuchungen der Körperfunktionen
  • Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung
  • Erneuter Test von Hör- und Sehvermögen
  • Beratung zum Thema “UV-Schutz”
  • Erneute Beratung zu
    • den empfohlenen Schutzimpfungen
    • zur richtigen Ernährung
    • Unfallverhütung und
    • Vermeidung des plötzlichen Kindstodes
  • Kontrolle der Zahngesundheit und mögliche Überweisung an einen Zahnarzt

Kernbestandteile: Kontrolle der Sprachentwicklung, der körperlichen Entwicklung, des Seh- und Hörvermögens, der Zahnpflege und Beratung zu den Themen Ernährung und Impfung

  • Allgemeine  Untersuchungen der Körperfunktionen
  • Erneute Überprüfung
    • der Beweglichkeit und
    • der Körperbeherrschung Eures Kindes
  • Erkundigung bei den Eltern nach der sprachlichen Entwicklung und dem allgemeinen Verhalten des Kindes
  • Erinnerung an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen
  • Überprüfung der Sehfähigkeit
  • Überprüfung der Zahngesundheit

Kernbestandteile: siehe auch U6, außerdem erfolgt eine Beratung zu Verhaltensproblemen

  • Allgemeine Untersuchung der Körperfunktionen 
  • Überprüfung des Sehvermögens
  • Überprüfung der geistigen Entwicklung
  • Kontrolle der Milchzähne
  • Nachholen eventuell versäumter Impfungen

Kernbestandteile: siehe U7

  • Erkennung von
    • allergischenErkrankungen
    • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
    • Übergewicht
    • Sprachentwicklungsstörungen sowie
    • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Check des dreidimensionalen Sehens 
  • Beratung zu Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen
  • Beratung zu weiteren wichtigen Impfungen

Kernbestandteile: siehe U7, Außerdem erfolgt eine Untersuchung der Zähne und des Kiefers Eures Kindes

  • Untersuchung von Kopf bis Fuß
  • Überprüfen
    • der Funktionstüchtigkeit der Organe
    • des  Hör- und Sehvermögens und
    • der Sprachentwicklung und Körperbeherrschung Eures Kindes
  • Beurteilung der geistigen Reife
  • Bei erkennbaren Entwicklungsverzögerungen: Aufklärung der Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen
  • Messung des Blutdrucks
  • Durchführung eines apparativen Hörtests

Kernbestandteile: siehe U8, Außerdem wird der behandelnde Arzt die Geschicklichkeit Ihres Kindes überprüfen

  • Fokus (da das Kind kurz vor der Einschulung steht): Sprachentwicklung 
  • Testen des Sehvermögens sowie der grob- und feinmotorischen Entwicklung
  • Überprüfung
    • der Körperhaltung
    • der Fußstellung
    • sowie der geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung

Soll die große Lücke zwischen U9 und U11 füllen

Kernbestandteile: Erkennen und Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und von Verhaltensstörungen (z.B. ADHS)

Soll die große Lücke zwischen U10 und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen

Wichtig: Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet

Kernbestandteile: Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen und auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten

  • Je nach Bedarf: Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht– und Medienberatung 

Kernbestandteile: Überprüfung der psychischen Verfassung, Besprechung von Problemen des Jugendlichen, Untersuchung der körperlichen Entwicklung und des körperlichen Pubertätsstatus

  • Feststellung der Körpergröße, Gewicht, Messung Blutdruck
  • Untersuchung des Urins
  • Untersuchung der Organe und des Skelettsystems 
  • Untersuchung der Geschlechtsorgane
  • Ggf. wird der Impfstatus überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt 
  • Ggf. erfolgt noch eine Blutentnahme und Auswertung

Diese Untersuchung kann entweder bei dem bisherigen Kinder- oder Jugendarzt erfolgen, oder von einem “normalen” Arzt durchgeführt werden. 

Anhand eines vertraulichen Gespräches wird der behandelnde Arzt versuchen herauszufinden, wie es Eurem heranwachsenden Kind in der schwierigen Phase der Pubertät geht und welche Themen für Euer Kind derzeit mit Problemen behaftet sind. (z. B. Fragen zur Sexualität, Verhütung, Drogenkonsum, Essstörungen). 

Das Gespräch zwischen dem Arzt und Eurem Kind fällt unter die ärztliche Schweigepflicht. Bitte versteht als Eltern daher, dass der behandelnde Arzt Ihnen hierzu keinerlei Auskunft geben darf, außer Euer Kind stimmt dem ausdrücklich zu, oder es besteht Gefahr für das Leben Eures Kindes. 

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