Vorsorgeuntersuchungen für Babys: Das U-Heft und die Krankenkasse
Diese Untersuchungen sind ein Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche, um mögliche Entwicklungsstörungen so früh wie möglich erkennen und handeln zu können. Es gibt mindestens neun U-Untersuchungen bis zur Grundschule und eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) zu Beginn der Pubertät. Die Untersuchungen bis zur U6 werden in dem gelben Kinderuntersuchungsheft – meistens einfach „U-Heft“ genannt – festgehalten.
Inhalt
Das U-Heft bekommt Ihr gleich nach der Geburt von Eurem Arzt, Eurer Hebamme oder Eurem Entbindungspfleger. Von der U7 bis zur U9 hat man selbstklebende Einlagehefter und die Untersuchungen der U10 bis zur J2 werden – mit Ausnahme der J1 – im grünen Heft festgehalten. Die J1-Untersuchung wird auf einem gesonderten Dokumentationsbogen notiert.
Was wird grundsätzlich untersucht?
Die körperliche Entwicklung Eures Kindes. Dazu gehören:
- Sprachentwicklung
- Herz- und Lungenfunktion
- Haut
- Bewegungsfähigkeit
- Gewicht und Größe
- Seh- und Hörvermögen
- geistige Fähigkeiten
- grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie
- soziale und emotionale Kompetenz
Wer füllt das U-Heft für Neugeborene aus?
Das U-Heft für Neugeborene ist ein wichtiger Dokumentationskanal für die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes. Es sollte ausschließlich von einem medizinisch qualifizierten Arzt ausgefüllt werden. Der Arzt hat die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Entwicklung des Kindes zu beurteilen und die Ergebnisse der Untersuchungen korrekt zu interpretieren und zu dokumentieren.
Immer wieder beobachten wir jedoch, dass Hebammen Eintragungen in den U-Heften vorgenommen und diese Unterschriften versehen haben – statt dies den Kinderärzten zu überlassen. Das ist nicht zulässig und kann schwerwiegende Konsequenzen für die Hebammen haben. Hebammen spielen eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Müttern und Neugeborenen, aber sie sind nicht befugt, das U-Heft auszufüllen.
Die U-Untersuchungen und das Ausfüllen des U-Heftes sollten daher immer von einem ausgebildeten Kinderarzt durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mögliche Entwicklungsprobleme oder gesundheitliche Anomalien richtig erkannt und dokumentiert werden. Darüber hinaus kann ein Arzt mögliche Bedenken und Fragen der Eltern adäquat beantworten und bei Bedarf weitere Schritte zur Förderung der Gesundheit und Entwicklung des Kindes empfehlen.
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U-Untersuchungen und die Kinder-Krankenversicherung: Wer zahlt was?
Kinderalleinversicherung: Was benötigt die PKV?
Eine Alleinversicherung eines Neugeborenen bei einer Versicherungsgesellschaft, bei der kein Elternteil versichert ist, ist gar kein Problem – sofern das Kind soweit gesund ist und im U-Heft keine Auffälligkeiten oder gar krankhaften Befunde eingetragen sind. Das ist besonders wichtig, wenn das Baby nicht beim Elternversicherer im Rahmen des Kontrahierungszwanges angemeldet werden soll:
- Geburtsgewicht
Ein Gewicht unter 2.500 g ist für eine Alleinversicherung sehr schwierig umsetzbar, bei Mehrlingen sieht die Sache meistens noch etwas anders aus. - Billirubin-Wert: Grenzen für die Kinderalleinversicherung
Je nach Tag nach der Geburt und Versicherer gelten andere Grenzwerte.
Generell: Jenseits der 10 oder 12 (je nach Versicherer) führt zur Zurückstellung oder Ablehnung des Antrags. Auch wenn die Medizin sagt, dass alles unter 18 unbedenklich ist. Versicherungen kalkulieren hier mit eigenen Risikoeinschätzungen und historischen Statistiken im Bezug auf erwartbare Folgeerkrankungen und Behandlungsbedürftigkeit. Daher weichen die Grenzwerte öfter mal davon ab, was ein Arzt als „normal“ oder „gesund“ bezeichnet. - Keine Annahme ohne Hörscreening
Darauf bestehen alle Versicherer: Wenn das Hörscreening mit U1 und U2 nicht durchgeführt werden kann, muss es nachgeholt werden, bevor eine Risikoprüfung erfolgen kann. - Hüftsonographie
Wenn der Termin für U3 bei Antragstellung schon erfolgt sein müsste, dann muss das Ergebnis Hüftsono mit eingereicht werden. Diese erfolgt meistens zusammen mit der U3, kann aber auch unabhängig davon erledigt werden. Hüftwerte, die für die Versicherer zu Annahme oder Ablehnung führen:
Ia / Ib sind okay, alles ab IIa / IIb führt zu einer Ablehnung.
Unsere Empfehlungen zu U1 und U2:
- Alle empfohlenen Untersuchungen müssen da sein. Selbstverständlich habt Ihr als Eltern ein Recht darauf, einzelne davon abzulehnen. Aber das führt dann auch zur Ablehnung seitens der Versicherer, denn diese können dann ja keine ausreichende Risikoprüfung durchführen.
- Ihr solltet unbedingt mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen, bevor diese(r) bei „Auffälligkeiten“ bzw. „Anmerkungen“ etwas ins U-Heft einträgt. Was von der Ärztin nur als gut gemeinter Hinweis an den späteren Kinderarzt gedacht ist, kann für die prüfende Versicherungsgesellschaft schnell zur Ablehnung führen oder Nachfragen erzeugen, für die Ihr dann jeweils ärztliche Zeugnisse beibringen müsst.
Übrigens: (Vorsorge-) Untersuchungen, die zur Herbeiführung des Versicherungsschutzes vorgenommen werden, werden nicht von der privaten Krankenversicherung bezahlt. Deren Versicherungsschutz beginnt erst ab dem Datum der Annahme. Ausnahme hiervon sind die HanseMerkur, die grundsätzlich rückwirkend zum Geburtstermin versichert, und die Hallesche, die das auch tut, sofern die Anmeldung im ersten Lebensmonat erfolgt.
Kinder-Vorsorge: Was zahlt die PKV?
Generell gilt: U1 bis U9 sowie die J1 bezahlt jede Krankenversicherung – gesetzlich wie privat. Das sind die vom gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht, aber es handelt sich um „gesetzlich eingeführte Programme“. Darin ist genau definiert, welche Art von Untersuchungen empfohlen werden. Alles, was darüber hinaus geht, muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Kinderärzte sind auch nur Menschen
Passt auf: Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte bei Privatpatienten gern alle möglichen zusätzlichen Untersuchungen empfehlen, „um auf Nummer Sicher zu gehen“. Das führt dann oft dazu, dass die private Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Denn auch die PKV bezahlt grundsätzlich nur, was medizinisch notwendig ist.
Unsere Empfehlung: Nur in Anspruch nehmen, was im gesetzlichen Rahmen definiert ist! Dieser Rahmen ist bereits sehr umfangreich und deckt alles ab, was grundsätzlich sinnvoll ist.
Wenn der Arzt eine weitere Untersuchung wegen eines konkreten Verdachtes auf eine mögliche Erkrankung anrät, ist das natürlich statthaft und wird von der Kasse auch übernommen. Zusätzliche Untersuchungen ohne medizinische Indikation allerdings dienen in der Regel nur der Ertragslage des Arztes, nicht unbedingt dem Wohl und der Gesundheit des Kindes.
Übrigens: Ab der U10 (und J2) zahlt übrigens auch nicht jede GKV (gesetzliche Krankenkasse). Auch da sollte man sich vorher informieren.
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