Mein Kind bei der Central anmelden
Alle derzeitigen Kindertarife mit Preisen und Konditionen
Eltern, die bereits bei der Central versichert sind, haben natürlich keinerlei Probleme, ihre Kinder ebenfalls im gleichen Tarif dort zu versichern. Meistens haben Sie als Eltern noch sogenannte Alttarife, die für das reguläre Neugeschäft nicht mehr zur Verfügung stehen (zum Beispiel, weil sie noch nach Geschlechtern unterscheiden, was mittlerweile nicht mehr erlaubt ist).
Neugeborene kann man aber im Rahmen der Kindernachversicherung dennoch in diesen Alttarifen anmelden. Ob dies sinnvoll ist oder ob man gegebenenfalls lieber einen aktuellen verkaufsoffenen Tarif der Central wählt, muss im Einzelfall geprüft werden. Hier finden Sie die zurzeit verkaufsoffenen Tarife:
*Beitrag ohne PVN: Sofern Ihr Kind kein eigenes Einkommen über 455 € pro Monat hat und Sie selbst als Eltern in die Pflegepflichtversicherung einzahlen, ist Ihr Kind davon befreit.
**Die Central arbeitet nicht mehr mit ungebundenen Vermittlern wie uns zusammen. Daher können wir zwar sehr gern Ihr Neugeborenes für Sie dort anmelden. Wir erhalten dafür aber keine Abschlussprovision, die wir mit Tippgebern teilen könnten.
Die beiden Tarifvarianten unterscheiden sich hinsichtlich der Leistung nur im Detail. Der wesentliche Unterschied liegt in der Bemessung des Selbstbehaltes: Die Tarife der „privatpro“-Serie haben einen fixen jährlichen Selbstbehalt von 750 Euro und 3.000 Euro bzw. im Kinder- und Jugendtarif jeweils die Hälfte davon: 375 Euro und 1.500 Euro. Die Tarife der „privat“-Serie arbeiten mit einem prozentualen Selbstbehalt: Es werden 70, 80 oder 90 Prozent der Kosten erstattet, jeweils mit einem maximalen jährlichen Selbstbehalt für die Bereiche Arzt, Krankenhaus sowie Zahnbehandlung und -prophylaxe. Bei Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays und Kieferorthopädie ist dieser Selbstbehalt nicht nach oben gedeckelt.
Ein Tarif ohne Selbstbehalt für Ihr Kind wird nicht angeboten. Bei den Tarifen der Central handelt es sich um eine hochwertige private Krankenversicherung zu einem verhältnismäßig hohen Preis. Die Central hat sehr umfangreiche Alttarife in ihrem Bestand. Inwieweit es sinnvoll ist, bei einer klassischen Kindernachversicherung die Alttarife in Anspruch zu nehmen oder ggf. in moderne Varianten zu wechseln, muss im Einzelfall geprüft werden.
Häufig wählen Central-Kunden auch die Möglichkeit, ihr Kind bei einer anderen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Dies liegt vor allen Dingen an dem unterschiedlichen Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Tarife der Central können nicht mehr über ungebundene Vermittler und Makler erworben werden. Dies ist nur noch möglich über die Ausschließlichkeitsagenturen.
Es werden keine Beitragsrückerstattungen gezahlt.
Können Kinder nach den Annahmerichtlinien der Central ohne Elternteil versichert werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Ja, Kinder sind in der Krankheitskostenvollversicherung ab Vollendung des 1. Lebensjahres alleine versicherbar. Anträgen auf Neuversicherung von Kindern bis zum 5. Lebensjahr muss eine Kopie des Vorsorgeuntersuchungsheftes beigelegt werden.
Bis zum 13. Lebensmonat ist eine Versicherung nur möglich, wenn für ein Elternteil bzw. einen erwachsenen Versicherungsnehmer ein gleichwertiger Versicherungsschutz bei der Central besteht. Beachten Sie die grundsätzlichen Besonderheiten der Kinderalleinversicherung.
Die Central Krankenversicherung hatte in den vergangenen Jahren erhebliche Probleme mit Beitragserhöhungen, die dazu führten, dass viele gesunde Versicherte das Kollektiv verließen und sich bei anderen Gesellschaften versicherten. Die Gründe hierzu sind recht vielfältig und haben in der Branche für viel Aufruhr gesorgt.
Die Central Versicherung ist eine der ältesten Gesellschaften im deutschen PKV-Markt. Aufgrund ihrer Größe zählt sie zu den wichtigen privaten Krankenversicherungen. Die Gesellschaft hat 2011 ihre Geschäftspolitik grundlegend verändert: Sie arbeitet nun nicht mehr mit ungebundenen Vermittlern und Maklern zusammen. Ihre privaten Krankenversicherungstarife sind nur noch über die eigene Ausschließlichkeitsorganisation abzuschließen.