Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick
Bemessungssätze (personenbezogen) | Bemessungssatz | Kürzung der Bemessungssätze |
Beihilfeberechtigte | 50 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Beihilfeberechtigte in Elternzeit (ein Kind)* | 70 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Versorgungs- empfänger:in | 70 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in | 70 % | Einkommensgrenze Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in beträgt 21.832 EUR im VVKJ** |
Kinder | 80 % | Bis max. 25 Jahre + Wehr- / Zivil- / Freiwilligen- dienste |
* Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind
** Keine Übergangsregelung Einkommensgrenze bei Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in
Absicherung Kind
18 Jahre und jünger | Zwischen 18 und 25 Jahren | 25 Jahre und älter |
Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind | Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- / Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs- / Schul- / Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden / Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte | Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- / Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz / Jugendfreiwilligendienstegesetz / vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer- Gesetz |
Leistungen der Beihilfe
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktiker | Bis Höchstsätze laut Vertrag mit Heilpraktikerverbänden |
Medikamente | Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge |
Kürzung Medikamente | 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) |
Fahrtkosten | Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig Fahrtkosten sind auch dann beihilfefähig, wenn sie von einer Rehabilitationseinrichtung organisiert werden. |
Kürzung Fahrtkosten | 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) |
Belastungsgrenze für Medikamente / Beförderung / Hilfsmittel / Haushaltshilfe (auf Antrag) | 2 % der / des Dienstbezüge / Versorgungsbezüge / Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % |
Hilfsmittel | Gemäß Beihilfekatalog / -höchstsätze |
Kürzung Hilfsmittel | 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | Für Erwachsene beihilfefähig (Ausnahme: Brillengestelle) |
Rehabilitationsmaßnahmen | Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An- / Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 EUR Erstellung eines Gutachtens ist nicht notwendig |
Sanatoriumsbehandlungen | Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung |
Kürzung Sanatorium | 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ |
Heilkuren | Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR |
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOZ |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien |
Zahnersatz | Keine Beihilfe für große Brücken und in Anwärterzeit |
M+L | Zu 60 % anerkannt |
Edelmetall, Keramik | Zu 60 % anerkannt |
Implantate | Je Kiefer max. 2, in bestimmten Fällen max. 4 |
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen | Ja |
Wahlleistungen | Nein (nicht wie Bund) |
Kürzung der stationären Beihilfe | Ja |
Kürzung Regelleistungen | 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage / KJ |
Kürzung Zweibettzimmer | Nein (nicht wie Bund) |
Kürzung privatärztliche Behandlung | Nein |
KHT-Angebot | 10 EUR (nicht wie Bund) |
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Grad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe) | – | 347 EUR | 599 EUR | 800 EUR | 990 EUR |
Teilstationäre Pflege | – | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Stationäre Pflege | – | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft / Verpflegung)
Reisen
Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant / Zahn erst ab 1.000 EUR) |
Außerhalb Europas | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant / Zahn erst ab 1.000 EUR) |
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung) | Keine |
Besonderheiten | Rechtreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben Anspruch auf Beihilfe. Digitale Gesundheitsanwendungen sind beihilfefähig. |
Stand: Januar 2025
GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr