Beihilfesätze im Saarland auf einen Blick
Bemessungssätze (personenbezogen) | Bemessungssatz | Kürzung der Bemessungssätze |
Beihilfeberechtigte | 50 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Beihilfeberechtigte in Elternzeit (ein Kind)* | 70 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Versorgungs- empfänger:in | 70 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in | 70 % | Einkommensgrenze Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in beträgt 16.000 EUR im VVKJ (nicht wie Bund) |
Kinder | 80 % | Bis max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst siehe Absicherung Kinder (nicht wie Bund) Einkommensgrenze Kind 8.354 EUR im KJ (nicht wie Bund) |
Absicherung Kind
18 Jahre und jünger | Zwischen 18 und 25 Jahren | 25 Jahre und älter |
Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind | Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- / Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs- / Schul- / Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden / Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte | Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- / Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte |
Leistungen der Beihilfe
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktiker | Nein (nicht wie Bund) |
Medikamente | Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge |
Kürzung Medikamente | Nein (nicht wie Bund) |
Fahrtkosten | Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (nicht wie Bund) |
Kürzung Fahrtkosten | Nein (nicht wie Bund) |
Belastungsgrenze für Medikamente / Beförderung / Hilfsmittel / Haushaltshilfe (auf Antrag) | Nein (nicht wie Bund) |
Hilfsmittel | Gemäß Beihilfekatalog / -höchstsätze |
Kürzung Hilfsmittel | Nein (nicht wie Bund) |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | Unter bestimmten Voraussetzungen (nicht wie Bund) |
Rehabilitationsmaßnahmen | Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An- / Abreise) |
Sanatoriumsbehandlungen | Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung |
Kürzung Sanatorium | Nein |
Heilkuren | Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 10 EUR (nicht wie Bund) |
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOZ |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien |
Zahnersatz | Keine Beihilfe in der Anwärterzeit (nicht wie Bund) |
M+L | Zu 50 % anerkannt (nicht wie Bund) |
Edelmetall, Keramik | Zu 50 % anerkannt (nicht wie Bund) |
Implantate | Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 |
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen | Ja |
Wahlleistungen | Nein (nicht wie Bund) |
Kürzung der stationären Beihilfe | Nein (nicht wie Bund) |
Kürzung Regelleistungen | Nein (nicht wie Bund) |
Kürzung Zweibettzimmer | Nein (nicht wie Bund) |
Kürzung privatärztliche Behandlung | Nein |
KHT-Angebot | Nein (nicht wie Bund) |
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Grad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe) | – | 347 EUR | 599 EUR | 800 EUR | 990 EUR |
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege | – | 796 EUR | 1.497 EUR | 1.859 EUR | 2.299 EUR |
Stationäre Pflege | – | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft / Verpflegung)
Reisen
Innerhalb EU | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund) |
Außerhalb EU in Europa | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund) |
Außerhalb Europas | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund) |
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung) | 100 EUR – 750 EUR je KJ abhängig von der Besoldungsgruppe (nicht wie Bund) |
Besonderheiten | Keine |
Stand: Januar 2025
GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr