Beihilfesätze in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
Bemessungssätze (personenbezogen) | Bemessungssatz | Kürzung der Bemessungssätze |
Beihilfeberechtigte | 50 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Beihilfeberechtigte in Elternzeit (ein Kind)* | 70 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Versorgungs- empfänger:in | 70 % | Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung |
Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in | 70 % | Einkommensgrenze Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in beträgt 21.071 EUR im VJ* (nicht wie Bund) |
Kinder | 80 % | Bis max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst siehe Absicherung Kinder (nicht wie Bund) |
*Keine Übergangsregelung Einkommensgrenze Ehegatte:in / eingetragener Lebenspartner:in
Absicherung Kind
18 Jahre und jünger | Zwischen 18 und 25 Jahren | 25 Jahre und älter |
Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind | Generell 80 % Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld / Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- / Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs- / Schul- / Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden / Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte | Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- / Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte |
Leistungen der Beihilfe
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktiker | Bis Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden |
Medikamente | Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge |
Kürzung Medikamente | Nein (nicht wie Bund) |
Fahrtkosten | Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (nicht wie Bund) |
Kürzung Fahrtkosten | Nein (nicht wie Bund) |
Belastungsgrenze für Medikamente / Beförderung / Hilfsmittel / Haushaltshilfe (auf Antrag) | 2 % der / des Dienstbezüge / Versorgungsbezüge / Rentenzahlbetrags |
Hilfsmittel | Gemäß Beihilfekatalog / -höchstsätze |
Kürzung Hilfsmittel | Nein (nicht wie Bund) |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | Ja, Brillenfassungen bis 70 EUR. Brillengläser bis max. 250 EUR alle 3 Jahre. Kontaktlinsen bis 170 EUR je Auge alle 2 Jahre (nicht wie Bund). |
Rehabilitationsmaßnahmen | Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An- / Abreise) |
Sanatoriumsbehandlungen | Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung |
Kürzung Sanatorium | Nein (nicht wie Bund) |
Heilkuren | Unterkunft bis 60 EUR (nicht wie Bund) |
Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOZ |
Kieferorthopädie (KfO) | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien |
Zahnersatz | Ja, auch während Anwärterzeit (nicht wie Bund) |
M+L | Zu 70 % anerkannt (nicht wie Bund) |
Edelmetall, Keramik | Zu 70 % anerkannt (nicht wie Bund) |
Implantate | Unter bestimmten Voraussetzungen (nicht wie Bund) |
Krankenhausbehandlung
Regelleistungen | Ja |
Wahlleistungen | Ja |
Kürzung der stationären Beihilfe | Ja |
Kürzung Regelleistungen | Nein (nicht wie Bund) |
Kürzung Zweibettzimmer | 15 EUR pro Tag, max. 20 Tage je KJ (nicht wie Bund) |
Kürzung privatärztliche Behandlung | 15 EUR pro Tag, max. 20 Tage je KJ (nicht wie Bund) |
KHT-Angebot | 25 EUR |
Pflege (Beträge in EUR sind Maximalbeträge)
Grad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe) | – | 347 EUR | 599 EUR | 950 EUR | 1.230 EUR |
Teilstationäre Pflege | – | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Stationäre Pflege | – | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
Unterkunft / Verpflegung | Ja, abzüglich Eigenanteil (nicht wie Bund) | Ja, abzüglich Eigenanteil (nicht wie Bund) | Ja, abzüglich Eigenanteil (nicht wie Bund) | Ja, abzüglich Eigenanteil (nicht wie Bund) | Ja, abzüglich Eigenanteil (nicht wie Bund) |
Reisen
Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten (nicht wie Bund) |
Außerhalb EU in Europa | Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund) |
Außerhalb Europas | Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund) |
Kosten für Reise-KV | Ja, bis 10 EUR je Person (nicht wie Bund) |
Sonstiges
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung) | Keine Besoldungsgruppen bis A6 erhalten einen Zuschuss von 12,50 EUR mtl. (nicht wie Bund) |
Besonderheiten | KHT- und Summenversicherungen (z. B. Pflegetagegeld, monatliches Pflegegeld, Pflege-Bahr usw.) über 100 EUR / Tag werden angerechnet (nicht wie Bund) |
Stand: Januar 2025
GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr