Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist ein Anteil, den Versicherungsnehmer bei Zunutze ziehen der Versicherung selbst tragen. Das heißt der Versicherer übernimmt nicht das vollständige Risiko.

Komplette Selbstbeteiligung

Das bedeutet, dass die Selbstbeteiligung für alle Leistungsbereiche der privaten Krankenversicherung gilt: sowohl für den ambulanten und stationären Bereich, als auch für den Zahnbereich. Dieses Prinzip liegt meistens bei den Kompakttarifen vor. Teilweise verzichten die Versicherer allerdings bei Vorsorgeuntersuchungen (ärztliche und zahnärztliche Vorsorge) auf den Selbstbehalt.

Selbstbeteiligung nur in einem Versicherungsbereich

Dieses Prinzip liegt in den Modultarifen vor. Hierbei ist der Selbstbehalt begrenzt auf den jeweiligen Tarif-Bereich. Dabei kann der Versicherte entscheiden, dass er den Selbstbehalt beispielsweise nur für den Baustein der ambulanten Leistungen vereinbaren möchte. Das würde wiederum bedeuten, dass die Kosten für eine Zahnbehandlung oder einen Klinikaufenthalt komplett von der Versicherung übernommen werden.

Prozentuale Selbstbeteiligung

Bei diesem Prinzip übernimmt der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz der Kosten – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Dieses Modell ist sehr typisch für ambulante Selbstbehalt-Tarife. Hierbei übernimmt der Versicherte beispielsweise 40% der Arzt- und Medikamenten pro Jahr, was rund 2.000 € entspricht.