Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zuletzt aktualisiert & fachlich geprüft: August 2026 · Dr. med. univ. Dominik Panosch, unabhängiger Versicherungsmakler für Familien
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Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV – gern auch mal flapsig als „kostenlos“ bezeichnet – ist eine Sozialleistung, die aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Sie ermöglicht es Familien, die bestimmte Kriterien erfüllen, ihre Familienmitglieder (Kinder und auch Ehepartner) beim gesetzlich versicherten Mitglied ohne eigene Kosten mit zu versichern.
Folgender Personenkreis kann sich in der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichern:
Kinder sind nicht in der beitragsfreien Familienversicherung versichert, wenn
Falls eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, kann das Kind unter Berücksichtigung der Alters- und Einkommensgrenzen sowie unter Berücksichtigung des Wohnsitzes familienversichert werden.
Ein Ausschlussgrund nach § 10 Abs. 3 SGB V liegt daher nicht vor, wenn
Sind beispielsweise die leiblichen Eltern des Kindes nicht verheiratet, der Vater privat versichert und die Mutter gesetzlich versichert, ist das leibliche Kind bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen immer bei der Mutter in der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Sobald hier eine Heirat erfolgt, sind die oben genannten Ausschlussgründe für die Familienversicherung zu prüfen.
Ehegatten/Lebenspartner sind nicht in der beitragsfreien Familienversicherung versicherten, wenn
Sollte die beitragsfreie Familienversicherung enden, da zum Beispiel das Einkommen des PKV-Versicherten Elternteils nun über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, haben Sie nach § 188 Abs. 4 SGB V die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides der gesetzlichen Krankenkasse (Bescheiddatum der Krankenkasse + 3 Tage Postzustellung + 14 Tage) über das Ende der Familienversicherung Ihren Austritt zu erklären, und eine Mitgliedschaftsbescheinigung von Ihrer neuen Krankenkasse (auch PKV-Versicherung) vorzulegen.
Sofern Sie Ihren Austritt nicht innerhalb der Frist erklären, oder keine Mitgliedschaftsbescheinigung der weiteren Versicherung vorlegen, setzt sich die Versicherung im Anschluss an die Familienversicherung als freiwillige Versicherung fort. Diese freiwillige Versicherung ist nahtlos im Anschluss an die beendete Familienversicherung durchzuführen und daher ggf. auch mit einer nachträglichen Beitragsberechnung verbunden. Die Höhe der monatlichen Beiträge für Kinder in allen deutschen gesetzlichen Krankenkassen haben wir hier für Sie aufgelistet.
Diese freiwillige Versicherung kann nach § 175 Abs. 4 SGB V dann erst wieder mit einer Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

Die beitragsfreie Familienversicherung ist eine tolle Sache für die Basis der Gesundheitsvorsorge. Der Gesetzgeber definiert, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ medizinisch versorgt werden.
Wenn Ihr für Euer Kind darüber hinaus mehr habe wollt – zum Beispiel im Bereich der Kieferorthopädie oder alternativer Heilmethoden – dann gibt es dazu ganz unterschiedliche Möglichkeiten:
Lasst Euch gern unverbindlich von uns beraten. Wir haben für Euren Nachwuchs eine passende Lösung.