Wenn das Kind bei der eigenen privaten Krankenversicherung im selben Tarif ab Geburt angemeldet wird, bezeichnet man das als Kindernachversicherung. §198 VVG regelt hierfür besondere Privilegien wie einen Kontrahierungszwang.

Beschwerden haltlos

Anfang des Monats ist über uns ein Artikel im Versicherungsjournal erschienen, der unter anderem angebliche Beschwerden bei BaFin, IHK und Wettbewerbszentrale gegen uns erwähnt hat. Seitdem versuchten immer wieder Kollegen, uns mit Verweis…