Namhaftmachung

Als “Namhaftmachung” wird bezeichnet, wenn ein Tippgeber einem Versicherungsvermittler oder Makler den Kontakt zu einem abschlusswilligen Versicherungsnehmer herstellt. Dafür darf der Vermittler eine Tippgeber-Provision bezahlen. Die Höhe dieser Vergütung ist grundsätzlich zwischen Vermittler und Tippgeber frei verhandelbar. Unser Angebot: Wir bieten Ihnen 50 Prozent.