GKV-Beiträge über 1000€: Was bedeutet das für Eltern?

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im Laufe der Jahre für viele Eltern und ihre Kinder eine verlässliche Sicherheit geboten. Sie bietet eine umfassende medizinische Versorgung, und Kinder sind in der Regel kostenfrei mitversichert. Allerdings könnte sich die Situation ab Juli 2023 für gutverdienende Angestellte ohne Kinder ändern.

Was ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)?

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die wichtige Aspekte der Kranken- und Pflegeversicherung betrifft. Es wurde eingeführt, um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung neu zu strukturieren und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen.

Das PUEG enthält spezielle Bestimmungen für gutverdienende Angestellte, insbesondere diejenigen ohne Kinder. Mit dem finalen Beschluss des PUEG wurde der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für diese Personengruppe ab dem 1. Juli 2023 auf über 1.000 Euro angehoben.

Die wichtigste Änderung durch das PUEG ist die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,4 % ab dem 1. Juli 2023, von zuvor 3,05 %. Für Kinderlose steigt der Beitragssatz sogar auf 4,0 %. Der Arbeitgeberanteil bleibt jedoch unverändert bei 1,7 %, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.

Das PUEG hat weitreichende Auswirkungen auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und beeinflusst somit direkt das verfügbare Einkommen von gutverdienenden Angestellten in Deutschland. Es ist daher für diese Personengruppe wichtig, sich ausreichend über die Auswirkungen dieses Gesetzes zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Anpassungen in der persönlichen Finanzplanung vorzunehmen.

Übersicht der Beitragsveränderungen

BeiträgeBis 30.06.2023Ab 01.07.2023
GKV-Beitrag807,98 €807,98 €
Pflegebeitrag169,58 €199,51 €
Gesamtbeitrag977,56 €1.007,49 €

Es ist zu beachten, dass der Arbeitgeberanteil immer 1,7 % beträgt, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.

Aber was bedeutet das für Eltern, die ihre Kinder bisher beitragsfrei in der GKV versichert haben? Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Änderungen nicht die Beiträge für Eltern und ihre Kinder direkt beeinflussen, da die Erhöhung nur für kinderlose Angestellte gilt. Der Beitragssatz für Eltern mit Kindern bleibt bei 3,4 %.

In Anbetracht dieser Entwicklungen in der gesetzlichen Krankenversicherung interessieren sich immer mehr Kunden für eine private Absicherung. Daher möchten wir Sie auf unseren KET-Tarif hinweisen. Mit unserem KET-Tarif können Sie sicherstellen, dass Ihre Kinder trotz gesetzlicher Versicherung privat behandelt werden können. Informieren Sie sich auf unserer Website (https://www.kinder.versicherung/zusatzversicherung/gesetzlich-versichert-sein-und-privat-behandelt-werden/) über die Vorteile unserer Zusatzversicherung für Kinder.

Angesichts der ungewissen Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung ist es umso wichtiger, die bestmögliche Absicherung für Ihre Familie zu wählen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Tabelle mit Beispielen für Beschäftigte mit Kindern:

Persönliche Situationallgemeiner Beitragssatz PV seit 01.07.2023Abschlag seit 01.07.2023Beitragszuschlag seit 01.07.2023Anteil Arbeitgeber seit 01.07.2023Anteil Arbeitnehmer seit 01.07.2023Anteil Arbeitgeber (Sachsen) seit 01.07.2023Anteil Arbeitnehmer (Sachsen) seit 01.07.2023
Beschäftigte ohne Kinder3,4%entfällt0,6%1,7%2,3% (= 1,7% + 0,6%)1,2%2,8% (= 2,2% + 0,6%)
Beschäftigte mit 1 Kind3,4%entfälltentfällt1,7%1,7%1,2%2,2%
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 253,4%0,25%entfällt1,7%1,45% (= 1,7% – 0,25%)1,2%1,95% (= 2,2% – 0,25%)
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 253,4%0,5%entfällt1,7%1,2% (= 1,7% – 0,5%)1,2%1,7% (= 2,2% – 0,5%)
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 253,4%0,75%entfällt1,7%0,95% (= 1,7% – 0,75%)1,2%1,45% (= 2,2% – 0,75%)
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 253,4%1,0%entfällt1,7%0,7% (= 1,7% – 1%)1,2%1,2% (= 2,2% – 1%)
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,4%entfälltentfällt1,7%1,7%1,2%2,2%
Die Tabelle bietet eine Übersicht über die Beitragssätze für die Pflegeversicherung (PV) seit dem 1. Juli 2023, basierend auf der persönlichen Situation des Beschäftigten.
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