Kick-Back

Als Kick-Back bezeichnet man eine – nicht immer legale – Zahlung nach erfolgter Auftragsvergabe durch den Auftragnehmer an eine Person, die beim Auftraggeber beschäftigt ist. Damit bezweckt der Auftragnehmer, den Entscheidungsträger bei seinem Auftraggeber durch eine private Zuwendung entsprechend wohlwollend zu stimmen. Bei großen Industrieaufträgen oder im Bereich öffentlicher Beschaffung ist dies die häufigste Form von Korruption.

Im Versicherungswesen sind Rückzahlungen durch Vermittler an Versicherungsnehmer generell durch das Provisionsabgabeverbot untersagt.