Keuchhusten: Warum die Impfung in der Schwangerschaft zählt
Medizinisch geprüft von Dr. med. univ. Dominik Panosch · Stand: Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze: Keuchhusten (Pertussis) ist eine bakterielle Infektion mit wochenlangen, stakkatoartigen Hustenanfällen – für Säuglinge kann er lebensbedrohlich sein (Atemaussetzer!). Der wichtigste Schutz fürs Neugeborene: die Impfung der Mutter im letzten Schwangerschaftsdrittel (STIKO-Empfehlung, Kassenleistung) plus geimpfte Kontaktpersonen. Säuglinge werden ab 8 Wochen selbst geimpft. Keuchhusten fällt unter § 34 IfSG – Kita erst wieder nach 5 Tagen Antibiotikum oder abgeklungener Ansteckungsfähigkeit.
Was ist Keuchhusten?
Keuchhusten wird durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht, dessen Giftstoffe die Atemwege über Wochen reizen – daher der Name „100-Tage-Husten“. Er ist hochansteckend (Tröpfcheninfektion) und weder durch Impfung noch durch Erkrankung entsteht lebenslange Immunität – deshalb sind Auffrischungen so wichtig und deshalb erkranken auch Jugendliche und Erwachsene, die dann oft unerkannt Säuglinge anstecken.
Die drei Phasen: Woran erkenne ich Keuchhusten?
| Phase | Dauer | Typisch |
|---|---|---|
| 1. Erkältungsphase | 1–2 Wochen | Schnupfen, leichter Husten – wirkt banal, ist aber am ansteckendsten |
| 2. Anfallsphase | 4–6 Wochen | stakkatoartige Hustenanfälle bis zum Erbrechen, ziehendes „Juchzen“ beim Einatmen, nachts schlimmer. Säuglinge husten oft nicht – sie haben Atemaussetzer! |
| 3. Erholungsphase | Wochen bis Monate | langsam abklingende Hustenattacken, erneut getriggert durch Infekte oder Anstrengung |
Impfung: der entscheidende Schutz
- In der Schwangerschaft: Die STIKO empfiehlt jeder Schwangeren eine Pertussis-Impfung zu Beginn des 3. Trimenons (bei Frühgeburtsrisiko schon im 2.) – unabhängig vom Impfstatus. Die Antikörper schützen das Neugeborene in den kritischen ersten Wochen. Kassenleistung.
- Beim Baby: Grundimmunisierung ab 8 Wochen im Rahmen der Sechsfach-Impfung – Termine nicht schieben, gerade hier zählt Pünktlichkeit.
- Umfeld („Kokon-Strategie“): Partner, Großeltern, Geschwister, Babysitter – Auffrischung spätestens 4 Wochen vor Geburtstermin, falls die letzte Pertussis-Impfung länger als 10 Jahre her ist.
Wie wird Keuchhusten behandelt?
Ein Antibiotikum (Makrolid) kann den Verlauf nur mildern, wenn es früh gegeben wird – vor allem aber beendet es die Ansteckungsfähigkeit (nach ca. 5 Tagen Einnahme) und schützt so das Umfeld. Gegen die Hustenanfälle selbst helfen klassische Hustenstiller kaum; wichtig sind Ruhe, kleine Mahlzeiten (Anfälle kommen oft nach dem Essen), viel trinken, reizarme Luft. Säuglinge unter 6 Monaten mit Keuchhusten gehören in der Regel ins Krankenhaus – wegen der Gefahr der Atemaussetzer mit Monitorüberwachung.
Wann zum Arzt?
- Husten, der länger als 2 Wochen dauert oder anfallsartig-stakkatoartig klingt
- Husten bis zum Erbrechen, „Juchzen“, blaurotes Anlaufen im Anfall
- Sofort (112): Atemaussetzer oder Blauwerden beim Säugling
- Enger Kontakt eines ungeimpften Säuglings zu einem Keuchhusten-Fall (vorbeugendes Antibiotikum möglich)
Häufige Fragen
Wann darf mein Kind wieder in die Kita?
Keuchhusten fällt unter § 34 Infektionsschutzgesetz: frühestens 5 Tage nach Beginn der Antibiotika-Therapie, ohne Antibiotikum erst 3 Wochen nach Hustenbeginn. Die Einrichtung muss informiert werden.
Kann man trotz Impfung Keuchhusten bekommen?
Ja – der Impfschutz lässt nach einigen Jahren nach, dann verläuft die Erkrankung aber deutlich milder. Genau deshalb stehen Auffrischungen im Vorschul- und Jugendalter sowie einmalig im Erwachsenenalter im Impfkalender.
Wie lange dauert der Husten wirklich?
Realistisch 6–10 Wochen, bei manchen Kindern länger – der Volksmund liegt mit den „100 Tagen“ nicht weit daneben. Wiederaufflammende Attacken bei neuen Infekten sind normal und kein Rückfall.
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Keuchhusten und die Krankenversicherung
Für werdende Eltern doppelt relevant: Die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft ist GKV-Leistung – und der beste Zeitpunkt, auch die Krankenversicherung des Babys zu regeln, ist ebenfalls vor der Geburt. Mit der Kindernachversicherung (Antrag in den ersten zwei Monaten) ist das Kind ab dem ersten Tag ohne Gesundheitsprüfung versichert – wichtig, falls es doch zu einem Krankenhausaufenthalt in den ersten Lebenswochen kommt. Wir beraten kostenfrei, welche Konstellation für eure Familie passt.
Quellen
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Pertussis; STIKO-Empfehlung Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft (abgerufen Juli 2026)
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: kinderaerzte-im-netz.de – Keuchhusten (abgerufen Juli 2026)
- § 34 Infektionsschutzgesetz





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