FAQ: Schwangerschaft und Corona
Wir bei Leni, Leon & die Luchse erhalten regelmäßig Anfragen von besorgten (werdenden) Mamas und Papas. Hier sind ein paar der Fragen, zu denen wir Nachforschungen angestellt haben.
Zum allgemeinen Verständnis im Folgenden gilt zu beachten: Coronaviren gehören zu einer Gattung von Viren, die schon länger bekannt ist. Die neuartige Mutation wurde von der WHO mit SARS-CoV-2 benannt, die Infektionskrankheit die das Virus hervorruft, nennt sich COVID-19.
Bin ich als Schwangere besonders gefährdet, an COVID-19 zu erkranken?
Das offizielle Statement der DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) hierzu lautet (Stand 25.03.2020): „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es […] keinen Hinweis, dass Schwangere durch das neuartige Coronavirus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung“.
Die Antwort lautet also: Grundsätzlich sind Sie nicht gefährdeter, weil Sie schwanger sind.
Sprechen Sie zur Sicherheit aber mit Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin, insbesondere wenn Sie an Vorerkrankungen leiden (Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen oder Ähnliches).
Muss ich wegen COVID-19 mit erschwerten Bedingungen in der Schwangerschaft rechnen?
Es gibt bereits Untersuchungen aus Südkorea, Italien und China. Generell scheinen sich Experten einig zu sein, dass die Schwangerschaftsverläufe nicht durch das Coronavirus verkompliziert werden. Auch seien in der Muttermilch von COVID-19 Patientinnen keine Erreger, dafür Antikörper gegen das Virus gefunden worden.
SPIEGEL Online Interview: Was Schwangere jetzt wissen müssen
Darf ich mein Kind stillen, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin?
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass das Virus über die Muttermilch übertragen wird. Es spricht also medizinisch gesehen nichts dagegen, dass Sie Ihr Kind stillen. Beachten Sie aber bitte folgende Hinweise, die auch das Portal „Frauenärzte im Netz“ zu diesem Thema angibt. Wichtig ist vor allem die Hygiene bei jedem Schritt:
- Waschen Sie Ihre Hände ausreichend lang, bevor Sie Ihr Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berühren;
- tragen Sie eine Gesichtsmaske zum Füttern an der Brust;
- befolgen Sie nach jedem Gebrauch die Empfehlungen zur Pumpenreinigung;
- wenn Sie Ihr Baby mit Milchnahrung oder Milch füttern möchten, wird empfohlen, die Sterilisationsrichtlinien strikt einzuhalten;
- wenn Sie im Krankenhaus Muttermilch abpumpen, sollte eine spezielle Pumpe verwendet werden.
Sollte ich eine Hausgeburt anstreben, wenn ich mich derzeit in Quarantäne befinde?
Gerade dann ist es nicht sinnvoll, den Weg einer Hausgeburt zu beschreiten. Am besten suchen Sie sich eine Klinik, in der Sie und Ihr Baby rund um die Uhr überwacht werden können, damit im Ernstfall sofort medizinische Maßnahmen ergriffen werden können.
Was passiert, wenn ich mit Corona infiziert oder erkrankt bin, und die Wehen gehen los?
Wichtig: Kontaktieren Sie die Entbindungsstation und befolgen Sie die weiteren Anweisungen. Wenn Sie bzw. Ihr Partner nicht die Möglichkeit haben, mit dem Auto ins Krankenhaus zu fahren, rufen Sie einen Krankenwagen. Wichtig ist, auf jeden Fall mit der Klinik Kontakt aufzunehmen, damit alles vorbereitet werden kann. Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass die behandelnden Ärzte rechtzeitig informiert sind.
Es besteht anschließend die Möglichkeit einer Weiterbetreuung durch Hebammen-Videocalls im Wochenbett, wie das Ärzteblatt in dieser Meldung berichtet.
Wie kann ich eine Infektion vermeiden und mich und andere schützen?
- Beachten Sie die Hinweise von offiziellen Stellen
- Stärken Sie Ihr Immunsystem durch präventive Maßnahmen (gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf, Spaziergänge in der Natur – wenn möglich alleine)
- Waschen Sie sich mehrmals täglich gründlich die Hände
- Beim Husten oder Niesen: Nicht in die Hand, sondern in Ellenbogen oder ein Einmal-Taschentuch (und das danach sofort in geschlossenem Mülleimer entsorgen )
- Maßnahmen zu Hause: täglich dreimal 5 bis 10 min Stoßlüften
- Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause bzw. meiden Sie Menschenansammlungen
- Beschränken Sie persönliche Kontakte auf ein Minimum
- Arbeiten Sie wenn irgendwie möglich von zuhause aus (Stichwort: Home Office)
Dürfen Väter nicht mehr mit zur Entbindung?
Das Robert Koch-Institut (RKI) und die DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) sehen bis jetzt keine Hindernisse. Allerdings kommt es in einigen Krankenhäusern diesbezüglich bereits zu Einschränkungen. Die letzte Entscheidung trifft immer die Klinik vor Ort. Diskussionen mit dem Klinikpersonal sind nicht sinnvoll, da die Krankenhäuser ohnehin schon ihr Bestes tun, um trotz der angespannten Situation jeden Patienten angemessen medizinisch zu versorgen.
Was gibt es noch im Rahmen der Entbindung oder dem Aufenthalt auf Krankenstationen zu beachten?
Auf Nachfrage haben wir folgende Informationen von einem Mitarbeiter der Neonatologie einer Uniklinik in Sachsen erhalten.
- Wenn man selbst Verdachtsfall ist oder Infektionssymptome hat, sollte man das vor Aufnahme kommunizieren (am besten vorher per Telefon), damit Maßnahmen im Kreißsaal ergriffen werden können.
- Wenn Kinder ambulant behandelt werden, darf häufig nur noch eine Person das Kind begleiten (plus ggf. Dolmetscher).
- Kinder, die stationär aufgenommen werden, dürfen durch die Eltern besucht werden, sofern diese symptomfrei sind.
Achtung: Hierbei handelt es sich um keine offiziellen Aussagen der Klinik.
Sonstige relevante Themen für Eltern im Zusammenhang mit Corona (und Versicherungen):
Thema Kinderkrankengeld: Was passiert, wenn mein Kind an COVID-19 erkrankt ist und ich zur Pflege zuhause bleiben muss?
Kinderkrankengeld oder Kinderpflegekrankengeld wird bei der Erkrankung eines Kindes bezahlt, wenn ein Elternteil deswegen nicht zur Arbeit gehen kann. Zur allgemeinen Regelung bezüglich Kinderkrankengeld/Kinderpflegekrankengeld finden Sie hier weitere Informationen:
Artikel: Kinderkrankengeld/Kinderpflegegeld
Darf ich wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?
Erkundigen Sie sich zunächst bei dem jeweiligen Leistungsträger. Vorweg: Es können Stornogebühren entstehen. Reisende haben grundsätzlich das Recht auf Rücktritt, Reiseveranstalter sind aber prinzipiell dazu berechtigt, Stornogebühren zu verrechnen. Manche Plattformen wie AirBNB haben hierfür eigene Regelungen und erstatten Buchungen komplett in einem gewissen Zeitraum. Fluggesellschaften lassen teilweise Umbuchungen zu.
Lohnt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (auch für Kinder)?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte auf jeden Fall immer zusätzlich zur privaten Krankenvollversicherung mit abgeschlossen werden. Die Kosten belaufen sich je versicherte Person auf ca. 1 € pro Monat bzw. 12 € pro Jahr.
Folgende Gründe sprechen für den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung:
- In der Auslandsreisekrankenversicherung sind im Regelfall Bergungskosten mitversichert. Falls jemand in den Bergen oder auf See oder wo auch immer verschütt geht und hier unverletzt oder tot geborgen wird, greift hier die private Krankenversicherung nicht.
- Die private Krankenversicherung sagt, dass nur bei medizinischer Notwendigkeit ein Rücktransport notwendig ist. Habe ich z. B. eine Rückgrat-Verletzung in Frankreich, ist dies nicht unbedingt gegeben, weil ja die ärztliche Versorgung vor Ort gegeben ist.
Hier kann und wird es oftmals zu Schwierigkeiten und Diskussion mit dem Krankenversicherer kommen.
Im Regelfall werden von den meisten deutschen privaten Krankenkassen nur die ortsüblichen, deutschen Kosten übernommen, ggf. auch etwas höher. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung hat man diese Diskussion nicht, weil diese die Kosten vor Ort deckt. Rückführungskosten im Todesfall sind im Regelfall in der PKV nicht mitversichert. Habe ich gesundheitliche Probleme kann ich in der Auslandsreisekrankenversicherung häufig eine medizinische Hotline nutzen die mir weiterhelfen kann.
Wenn ich im Ausland bin mit Kind, wie komme ich in Zeiten der Corona-Pandemie nach Hause?
- Wenn Sie alleine mit dem Kind unterwegs sind, und für sich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, ist in der Regel auch der Rücktransport des Kindes gesichert.
- Wenn Sie nur für Ihr Kind eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, ist für die Versorgung und den Rücktransport des Kindes gesorgt, Sie müssen die eventuellen Mehrkosten für Ihren eigenen Rücktransport aber voraussichtlich selbst tragen.
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