Trisomie 21 und trotzdem eine private Zusatzversicherung?
Vor allem Eltern, die zum Beispiel wegen einer Erbkrankheit, eines Geburtsschadens oder einer anderen Anomalie mit ihrem Nachwuchs häufiger zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen, wissen die Vorteile einer privaten Zusatzversicherung besonders zu schätzen. Doch wie bekommt man so eine Versicherung, wenn das „Problem“ einmal festgestellt und damit bekannt ist?
Kürzlich hat uns eine Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom angerufen und gefragt, ob sie für ihren Sohn eine „Brillenversicherung“ abschließen kann. Doch die nüchterne Antwort lautet: Leider nicht.
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen dürfen sich die privaten Versicherer durchaus aussuchen, wem sie ihren exklusiven Schutz gewähren. Dafür findet eine Risikoprüfung statt und dieserlei Vorbelastungen führen zur Ablehnung. Die Angaben im Antragsformular müssen und sollten Sie wahrheitsgemäß machen. Sobald ein solches Risiko für den Versicherer also diagnostiziert ist, ist die Tür zu.
Die Lösung: Rechtzeitig selbst versichern
Der einzige Weg dorthin führt über die rechtzeitige Vorsorge der Eltern vor der Geburt. Und die geht so: Auch für die private Zusatzversicherung gilt der sogenannte Kontrahierungszwang aus § 198 VVG. Der besagt, dass ein Versicherer auch das Neugeborene seiner Versicherten ohne Gesundheitsprüfung annehmen muss. Die einzigen beiden Bedingungen:
- Der Versicherte selbst muss seit mindestens drei Monaten dort versichert sein und
- das Baby muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet werden.
Außerdem darf der gewählte Versicherungsschutz für das Kind nicht umfangreicher sein als der eigene.
Der Trick ist also eigentlich ganz einfach:
- Sobald die Schwangerschaft festgestellt ist, schließt entweder die werdende Mutter oder der Vater (oder auch beide) für sich selbst eine private Zusatzkrankenversicherung (auch hier bei uns mit attraktivem Tippgeber-Provision) ab. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft sollte es für Frauen noch unproblematisch sein, einen Versicherungsschutz zu bekommen. Danach ist es tendenziell einfacher, wenn der Vater sich darum kümmert. Er muss auch keinerlei Gesundheitsfragen beantworten, die auf eine werdende Vaterschaft hindeuten.
- Damit der Kontrahierungszwang greift, muss der Versicherungsbeginn unbedingt mindestens drei Monate vor der tatsächlichen Geburt liegen. Hier sollten Sie also besser etwas Puffer einplanen, da so manches Baby auch gern schon früher als erwartet das Licht der Welt erblicken möchte.
- Sobald das Kind geboren ist, können Sie es dann direkt im Rahmen der gesetzlich privilegierten Kindernachversicherung (der Kontrahierungszwang nach § 198 VVG) bei Ihrer Gesellschaft anmelden. Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten, Zuschläge oder Ausschlüsse.
- Ob Sie als Eltern dann den zusätzlichen privaten Versicherungsschutz für sich selbst über die Mindestvertragslaufzeit hinaus nutzen wollen, müssen Sie entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt wissen Sie ja bereits, ob das Preis-/Leistungsverhältnis eines ist, das auch für Sie als Erwachsene(r) interessant ist.
Wozu eine Zusatzversicherung?
Warum ist es denn nun eigentlich sinnvoll, für Kinder eine Zusatzversicherung abzuschließen? Ganz einfach: Sie bezahlt Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Das sind im Dentaltarif Dinge wie eine kieferorthopädische Behandlung mit modernen Methoden und Hilfsmitteln. Aber auch das Rooming-In im Krankenhaus, also dass Sie als Eltern im Zimmer mit Ihrem Kind übernachten dürfen, wird von der Zusatzversicherung übernommen. Im ambulanten Bereich umfasst der zusätzliche Versicherungsschutz Leistungen wie alternative Heilmethoden oder auch regelmäßig eine neue Brille.
Es gibt sehr viele Angebote für Zusatzversicherung am Markt. Welche dabei zu Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen passt, hängt von vielen Details ab. Aus unserer Sicht gibt es für Kinder aber zwei klare Leistungsführer, die wir hier einmal einander gegenüber gestellt haben. Und auch hierfür bezahlen wir Ihnen nach dem Abschluss ein attraktives Tippgeber-Provision!
Vorher schon Bescheid wissen: Pränataldiagnostik
Bei manchen Erbkrankheiten kennt man seine Vorbelastungen aus der Familiengeschichte. Fehler, die erst bei oder unmittelbar nach der Geburt entstehen, kann man nicht vorhersehen. Für manche genetischen Anomalien wie die Trisomie kann man schon zu Beginn der Schwangerschaft Indizien feststellen. Etwa 1 von 700 Kindern kommt in Deutschland mit einem Down-Syndrom (Trisomie 21) zur Welt. Das Syndrom kommt bei beiden Geschlechtern vor.
Die Messung der Nackenfalte (auch Nackentransparenzmessung genannt) ist ein spezieller Ultraschall, mit demIhr Frauenarzt zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche eine Flüssigkeitsansammlung im Nackenbereich des ungeborenen Babys misst. Diese Art von Untersuchung gehört zu den nicht-invasiven Methoden der Pränataldiagnostik. Sie liefert Indizien dafür, ob bei Ihrem Baby eventuell ein genetischer Defekt vorliegt. Mehr als ein erster Hinweis mit der Berechnung einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist es allerdings noch nicht.
Übrigens: Die Kosten für die Nackenfaltenmessung (zwischen 30 und 200 Euro) müssen Sie als gesetzlich Versicherte grundsätzlich selbst tragen. Bei unserem Favoriten für Schwangere und Familien, der BKK·VBU, können Sie die Kosten aber zum Beispiel über den Babybonus von 190 Euro refinanzieren.
Und natürlich bezahlt das durchaus auch die eine oder andere Zusatzversicherungen.