Die private Krankenversicherung: Was ist eigentlich, wenn das Baby…?

Kindertarife Ihrer privaten Krankenversicherung

Man mag ja kaum daran denken oder den Gedanken laut aussprechen: Was ist, wenn das Kind nicht gesund ist?

Gar einen schweren Geburtsfehler oder eine erbliche Behinderung hat? Können wir uns die private Krankenversicherung dann überhaupt leisten? Oder lehnt die Versicherung unser Baby dann vielleicht sogar ab?

Die Antwort ist so einfach wie beruhigend: Das kann nicht passieren. Für Kinder gibt es einen gesetzlichen Kontrahierungszwang, also die Pflicht zu versichern. Ganz unabhängig von Anomalien, Gebrechen, Geburtsschäden oder Erbkrankheiten darf der Versicherer dafür keinerlei Zuschläge erheben oder Wartezeiten verlangen. Das bedeutet: Anders als bei Erwachsenen kostet jedes Kind im selben Tarif bei der selben Versicherungsgesellschaft gleich viel.

Lassen Sie sich nicht verunsichern

Es kursieren diverse Quellen und Gerüchte im Internet. Auch bei Versicherungsvermittlern gibt es in dieser Angelegenheit Halb- und Unwissen. Immer wieder liest und hört man davon, dass der Gesetzgeber ja nur geregelt habe, dass der Säugling erst „ab Vollendung der Geburt“, also mit der Durchtrennung der Nabelschnur, versichert sei. Schädigungen, die davor auftreten, könnten den Versicherungsschutz gefährden. Dieser Irrglaube wird dann mit den Musterbedingungen MB/KK 2009 des PKV-Verbandes in § 2 Abs. 1 begründet. Dort steht nämlich folgendes:

(1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderungen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.

Das Missverständnis birgt das Wort „Versicherungsfall“ und seine Bedeutung. Denn anders als man glauben mag ist der Versicherungsfall nicht das Auftreten einer behandlungsbedürftigen Krankheit oder dergleichen, sondern die Behandlung selbst. Das ist im selben Dokument auch an anderer Stelle (§ 2 Abs. 1 MB/KK 2009) definiert:

(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.

Damit ist eindeutig: Bis zum Durchtrennen der Nabelschnur ist das Baby Teil der Mutter, ja sogar vital mit ihr verbunden und unterliegt ihrem Versicherungsschutz. Erst danach wird es zu einer eigenen (Rechts-) Person für die Krankenversicherung. Es wäre also gar nicht möglich, es vorher anders und eigenständig zu versichern beziehungsweise das Risiko irgend jemand anderem anzulasten. Ab dem Zeitpunkt der vollendeten Geburt tritt dann der eigene Versicherungsschutz des Kindes in Kraft, der für dann notwendige Behandlungen – also „Versicherungsfälle“ – maßgeblich ist. Und so hat der Gesetzgeber das auch unzweideutig gemeint, als er den Kontrahierungszwang in § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben hat.

Das einzige, worauf Sie als werdende Eltern achten müssen, ist dass Sie die Fristen und Bedingungen für die Anmeldung Ihres Nachwuchses einhalten: Innerhalb von zwei Monaten nach Geburt müssen Sie die Anmeldung bei Ihrer Versicherung erledigt haben. Und Sie sollten zuvor schon mindestens drei Monate lang bei der Gesellschaft versichert gewesen sein. Wenn Sie die Anmeldung hier über diese Website einreichen, bekommen Sie dazu noch 250 bis 500 Euro von der Abschlussprovision als Tippgeber-Provision zurück.

Geben Sie uns gern schon mal unverbindlich den errechneten Geburtstermin durch. Wir bereiten dann alles für Sie vor.