Die Beihilfe-Lücke: Warum eine Restkostenversicherung für Beamtenkinder unerlässlich ist
Die Beihilfe übernimmt für Beamtenkinder typischerweise nur 80% der Gesundheitskosten – die verbleibenden 20% können bei medizinischen Behandlungen schnell zu existenzbedrohenden Summen anwachsen. Eine kieferorthopädische Behandlung kostet beispielsweise bis zu 9.000 Euro, wovon Beamtenfamilien ohne Restkostenversicherung 1.800 Euro selbst tragen müssen. Dieser Eigenanteil übersteigt oft das gesamte verfügbare Haushaltsbudget für Gesundheitsausgaben.
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Das unterschätzte Risiko betrifft jeden fünften Euro medizinischer Kosten. Während viele Beamte annehmen, die Beihilfe decke alle wesentlichen Behandlungen ab, entstehen in der Realität jährlich durchschnittlich 800 bis 2.500 Euro Eigenkosten pro Kind. Bei komplexeren Behandlungen oder chronischen Erkrankungen können diese Summen auf über 5.000 Euro jährlich ansteigen. Die Restkostenversicherung schließt diese gefährliche Lücke für monatlich 32 bis 90 Euro – ein Bruchteil der möglichen Eigenkosten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich 2024 durch die 10. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung und verschiedene Landesreformen erheblich gewandelt. Gleichzeitig zeigen aktuelle Urteile wie das des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale, dass sich die Beihilfelandschaft in einem dynamischen Wandel befindet, der zusätzliche Unsicherheiten für Beamtenfamilien schafft.
So funktioniert das Beihilfesystem für Beamtenkinder
Das deutsche Beihilfesystem folgt einem klaren Grundprinzip: Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der erstattungsfähigen Aufwendungen, den Rest müssen Beamte privat absichern. Für Kinder gilt bundesweit überwiegend ein Beihilfesatz von 80%, mit Ausnahme Sachsens, wo seit 2024 ein erhöhter Satz von 90% gewährt wird.
Die Beihilfeberechtigung für Kinder besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern Kindergeldanspruch besteht. Bei Studium oder Ausbildung kann sich dieser Zeitraum entsprechend verlängern. Die entscheidende Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Kinder liegt 2024 bei 20.878 Euro und steigt 2025 auf 21.832 Euro.
Der Kostenprozess läuft folgendermaßen ab: Familien erhalten zunächst die vollständige Rechnung vom Arzt oder der Klinik, reichen diese bei der Beihilfestelle ein und erhalten 80% erstattet. Die verbleibenden 20% müssen sie entweder selbst tragen oder über eine private Restkostenversicherung abdecken. Diese Vorfinanzierung kann bei größeren Behandlungen zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen.
Bei einer Behandlungsrechnung von 1.000 Euro:

Bei einer Behandlungsrechnung von 1.000 Euro:
- Beihilfe übernimmt: 800 Euro (80%)
- Eigenanteil ohne Versicherung: 200 Euro (20%)
- Mit Restkostenversicherung: 0-20 Euro (je nach Tarif und Selbstbeteiligung)
Realitätscheck: Bei der durchschnittlichen kieferorthopädischen Behandlung von 4.500 Euro bedeutet dies 900 Euro Eigenanteil – mehr als viele Familien monatlich für sämtliche Gesundheitsausgaben eingeplant haben.
Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeamten verstehen
Die Beihilferegelungen variieren erheblich zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Bundesländern. Bundesbeamte profitieren von einheitlichen Regelungen, während Landesbeamte mit 16 verschiedenen Beihilfeverordnungen konfrontiert sind.
Bayern gewährt beispielsweise Wahlleistungen im Krankenhaus als beihilfefähige Aufwendungen, verlangt aber eine Eigenbeteiligung von 32,50 Euro pro Tag. Nordrhein-Westfalen erstattet Brillengestelle bis 70 Euro und das Einschleifen bis 25 Euro. Baden-Württemberg bietet die Besonderheit eines dauerhaften 70%-Satzes für Beamte mit drei oder mehr Kindern, auch nach dem Wegfall der Kindergeldberechtigung.
Hessen nimmt eine Sonderstellung ein mit seinem progressiven Staffelungssystem. Hier beginnt die Beihilfe bei 55% für das erste Kind und steigt um 5% pro weiteres Familienmitglied, maximal jedoch auf 70% ambulant und 85% stationär. Diese Regelung führt zu deutlich höheren Eigenanteilen und entsprechend teureren Restkostenversicherungen.
Die pauschale Beihilfe, auch „Hamburger Modell“ genannt, wurde mittlerweile in neun Bundesländern eingeführt. Sie gewährt einen 50%-Zuschuss zu den GKV-Beiträgen, bedeutet aber einen unwiderruflichen Verzicht auf die individuelle Beihilfe. Verfassungsrechtler warnen vor „gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ bezüglich dieser Regelung.
Horror-Szenarien: Wenn die Restkostenversicherung fehlt
Die finanziellen Risiken ohne Restkostenversicherung werden von vielen Beamtenfamilien dramatisch unterschätzt. Drei reale Fallbeispiele verdeutlichen das Ausmaß möglicher Kosten:
Das kieferorthopädische Desaster
Szenario: Lisa, 12 Jahre, Tochter eines Lehrers, benötigt eine kieferorthopädische Behandlung der Kategorie KIG-2. Diese Fehlstellungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, sind aber medizinisch empfehlenswert.
Gesamtkosten der Behandlung: 5.500 Euro
Beihilfe übernimmt (80%): 4.400 Euro
Eigenanteil der Familie: 1.100 Euro
Zusätzlich ästhetische Brackets: 800 Euro
Gesamtbelastung ohne Versicherung: 1.900 Euro
Mit Restkostenversicherung (monatlich 45 Euro): Die Familie zahlt über die gesamte Behandlungsdauer von 24 Monaten insgesamt 1.080 Euro Versicherungsbeiträge und hat einen minimalen Eigenanteil von etwa 50 Euro.
Der teure Notfall
Szenario: Tom, 8 Jahre, Sohn einer Polizeibeamtin, erleidet eine Blinddarmentzündung mit Komplikationen. Der Eingriff erfordert Chefarztbehandlung und einen verlängerten Aufenthalt im Einzelzimmer.
Krankenhauskosten: 6.000 Euro
Chefarztbehandlung: 1.200 Euro
Einzelzimmer (5 Tage): 500 Euro
Gesamtkosten: 7.700 Euro
Beihilfe (80%): 6.160 Euro
Eigenanteil ohne Versicherung: 1.540 Euro
Diese Summe muss die Familie zunächst vollständig vorfinanzieren – bei vielen Haushalten ein existenzielles Problem. Mit einer Restkostenversicherung hätte die Familie maximal 100 Euro Selbstbeteiligung getragen.
Das chronisch kranke Kind
Szenario: Anna, 14 Jahre, Tochter eines Finanzbeamten, leidet an Diabetes Typ 1 und benötigt zusätzlich eine hochwertige Sehhilfe.
Jährliche Kosten:
- Spezialmedikamente: 3.000 Euro → Eigenanteil: 600 Euro
- Hochwertige Brille: 500 Euro → Eigenanteil: 100-500 Euro (tarifabhängig)
- Zusätzliche Arztbesuche: 800 Euro → Eigenanteil: 160 Euro Jahreseigenanteil ohne Versicherung: 860-1.260 Euro
Mit Restkostenversicherung: Jahresbeitrag von etwa 720 Euro bei minimalen Zuzahlungen von maximal 100 Euro.
Das Komplettpaket-Jahr
Szenario: Max, 13 Jahre, erlebt ein medizinisch besonders intensives Jahr mit mehreren kostspieligen Behandlungen.
Kosten in einem Jahr:
- Kieferorthopädie (KIG-2): 4.000 Euro → Eigenanteil: 800 Euro
- Notfall-Behandlung: 1.500 Euro → Eigenanteil: 300 Euro
- Neue Brille: 400 Euro → Eigenanteil: 80 Euro
- Privatärztliche Zusatzbehandlungen: 1.000 Euro → Eigenanteil: 200 Euro Gesamteigenanteil: 1.380 Euro
Diese Beispiele zeigen: Auch bei „nur“ 20% Eigenanteil können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen – Summen, die das Budget vieler Familien sprengen und zu Verschuldung oder dem Verzicht auf notwendige Behandlungen führen können.
Praktische Tipps zur Auswahl der richtigen Restkostenversicherung
Die Auswahl der optimalen Restkostenversicherung erfordert eine sorgfältige Analyse verschiedener Faktoren. Der wichtigste Grundsatz lautet: Die Versicherung muss exakt zu den Beihilfe-Regelungen des jeweiligen Bundeslandes passen.
Die wichtigsten Auswahlkriterien
Beihilfekonformität steht an erster Stelle. Nicht jeder Tarif passt zu jeder Beihilfeverordnung. Während die meisten Versicherer bundesweit einheitliche 80%-Ergänzungstarife anbieten, benötigen Beamte in Hessen oder Bremen spezielle Tarife für ihre abweichenden Beihilfesätze. Sachsen-Beamte profitieren von günstigeren 10%-Tarifen aufgrund der erhöhten 90%-Beihilfe.
Die Kindernachversicherung ist entscheidend. Eltern haben nach der Geburt exakt zwei Monate Zeit, ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu versichern. Diese Frist ist unwiderruflich – bei Versäumnis wird eine aufwendige Gesundheitsprüfung mit möglichen Leistungsausschlüssen erforderlich.
Beitragsstabilität zeigt sich in der Vergangenheit. Die Debeka gilt als besonders beitragsstabil, Signal Iduna und HUK-Coburg haben moderate Steigerungsraten. Vergleichen Sie die Beitragsentwicklung der letzten fünf Jahre – nicht nur den aktuellen Beitrag.
Leistungsumfang richtig bewerten
Kieferorthopädie ist der entscheidende Leistungsbereich. Während die Beihilfe nur bei den Schweregraden KIG 3-5 leistet, übernehmen gute Restkostenversicherungen auch die leichteren Grade KIG 1-2. Diese Behandlungen kosten durchschnittlich 2.800 bis 5.800 Euro – ohne Versicherung komplett aus eigener Tasche.
Beihilfeergänzung schließt weitere Lücken. Manche Behandlungen sind gar nicht oder nur begrenzt beihilfefähig. Eine gute Beihilfeergänzung erstattet beispielsweise:
- Brillengestelle (in den meisten Bundesländern nicht beihilfefähig)
- Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente für Kinder
- Höhere Steigerungssätze bei Arztgebühren
- Mehrkostenvereinbarungen beim Zahnarzt
Anbietervergleich: Die Marktführer im Überblick
Debeka dominiert als Marktführer mit 2,5 Millionen vollversicherten Mitgliedern und besonders beitragsstabiler Historie. Der Beihilfeergänzungstarif ist jedoch schwächer als bei Konkurrenten. Monatsbeitrag für Kinder: 32-55 Euro.
Signal Iduna punktet mit Flexibilität durch drei verschiedene Leistungsebenen (START, KOMFORT, EXKLUSIV) und starker Beihilfeergänzung. Monatsbeitrag: 45-70 Euro.
HUK-Coburg bietet die niedrigsten Verwaltungskosten (0,9%) und eine Schnelligkeitsgarantie von zwei Wochen für die Kostenerstattung. Rooming-In ist in allen Tarifen enthalten. Monatsbeitrag: 35-60 Euro.
Alte Oldenburger ermöglicht individuelle Lösungen durch ein Bausteinsystem und leistet auch über den 3,5-fachen GOÄ-Satz hinaus. Monatsbeitrag: 40-65 Euro.
Häufige Auswahlfehlerhaben vermeiden
Der größte Fehler ist die verspätete Beantragung. Die Kindernachversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Danach sind Gesundheitsprüfungen und längere Wartezeiten unvermeidlich.
Selbstbeteiligungen bei Kindern sind kontraproduktiv. Während Selbstbehalte die Beiträge senken, führen sie bei der häufigen Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch Kinder schnell zu höheren Gesamtkosten.
Der billigste Tarif ist selten der beste. Niedrige Beiträge gehen oft mit Leistungseinschränkungen einher, die sich bei konkreten Behandlungen rächen. Investieren Sie lieber 10-15 Euro monatlich mehr in einen Tarif mit Beihilfeergänzung.
Häufige Fragen und Antworten
Kann ich mein Kind auch in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Kind kann in der GKV familienversichert werden, wenn der beihilfeberechtigte Elternteil nicht mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. In diesem Fall entfällt jedoch der Beihilfeanspruch vollständig. Die GKV-Familienversicherung ist beitragsfrei, bietet aber nur den gesetzlichen Leistungsumfang ohne privatärztliche Behandlung.
Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?
Der Beihilfeanspruch besteht grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr fort, sofern das Kind Kindergeld bezieht. Mit dem Wegfall des Kindergeldes endet auch die Beihilfeberechtigung. Studenten können dann zwischen einer teuren PKV-Fortsetzung (130-360 Euro monatlich) oder dem Wechsel in die günstigere GKV-Studentenversicherung (109,94 Euro monatlich) wählen.
Können Vorerkrankungen zur Ablehnung führen?
Bei der Kindernachversicherung innerhalb der Zwei-Monats-Frist sind Vorerkrankungen irrelevant – es erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Bei späterer Beantragung werden Vorerkrankungen geprüft und können zu Leistungsausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen. Viele Versicherer bieten jedoch regelmäßige Öffnungsaktionen für vorerkrankte Beamtenkinder an.
Wie funktioniert die Kostenerstattung in der Praxis?
Sie erhalten die Rechnung vom Arzt, reichen Kopien bei der Beihilfestelle und der Restkostenversicherung ein. Die Beihilfe erstattet ihren Anteil (meist 80%), die PKV den Rest. Moderne Versicherer wie HUK-Coburg garantieren eine Bearbeitung binnen zwei Wochen. Digitale Apps ermöglichen mittlerweile die papierlose Einreichung per Smartphone.
Was kostet eine Restkostenversicherung konkret?
Die monatlichen Beiträge variieren zwischen 32 Euro (Grundschutz) und 90 Euro (Vollschutz mit umfangreicher Beihilfeergänzung). Ein empfehlenswerter Rundumschutz kostet etwa 50-70 Euro monatlich – weniger als viele Familien für ein einzelnes Restaurantessen ausgeben.
Kann ich die Versicherung bei einem Bundeslandwechsel behalten?
Grundsätzlich ja, aber die Tarife müssen zu den neuen Beihilfe-Regelungen passen. Bei einem Wechsel von einem 80%-Bundesland nach Sachsen (90% Beihilfe) sind Tarifanpassungen erforderlich. Die meisten Versicherer bieten entsprechende Wechselmöglichkeiten an.
Sofortiger Handlungsbedarf: Warum jeder Tag zählt
Die Entscheidung für eine Restkostenversicherung duldet keinen Aufschub. Jeden Monat ohne Versicherungsschutz riskieren Beamtenfamilien Eigenkosten in vier- bis fünfstelliger Höhe. Die Beispielrechnungen zeigen: Bereits eine einzige größere Behandlung kann die Ersparnisse mehrerer Jahre durch nicht gezahlte Versicherungsbeiträge zunichtemachen.
Die rechtlichen Entwicklungen verstärken diese Dringlichkeit. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 die Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg für unwirksam erklärt – ein Hinweis auf weitere mögliche Verschlechterungen der Beihilfeleistungen. Gleichzeitig führen immer mehr Bundesländer die pauschale Beihilfe ein, die zwar GKV-Versicherte begünstigt, aber PKV-versicherte Beamtenfamilien in eine ungewisse Zukunft führt.
Die medizinischen Kosten steigen kontinuierlich. Was heute 5.000 Euro kostet, wird in fünf Jahren möglicherweise 6.000 oder 7.000 Euro kosten. Wer heute eine Restkostenversicherung abschließt, sichert sich diese Leistungen zum aktuellen Beitragsniveau. Spätere Abschlüsse erfolgen zu dann gültigen, meist höheren Tarifen.
Die Kindernachversicherung bietet ein einmaliges, unwiderrufliches Zeitfenster von nur zwei Monaten nach der Geburt. Versäumen Eltern diese Frist, unterliegt ihr Kind lebenslang strengeren Aufnahmebedingungen mit möglichen Leistungsausschlüssen und höheren Beiträgen.
Ihre nächsten Schritte zum optimalen Versicherungsschutz
Lassen Sie sich von unseren Spezialisten für Kinderkrankenversicherungen beraten. Als Fachexperten für Beamtenfamilien kennen wir die Besonderheiten jedes Bundeslandes und finden den optimal passenden Tarif für Ihre Familie.
Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin – per Telefon, Videocall oder in einem unserer Büros. Bringen Sie Ihre aktuelle Beihilfeverordnung und eventuelle Vorerkrankungen Ihres Kindes mit. Innerhalb von 30 Minuten haben Sie Klarheit über die optimale Lösung und können den Versicherungsschutz sofort beantragen.
Für werdende Eltern: Melden Sie sich bereits während der Schwangerschaft bei uns. Wir bereiten alle Unterlagen vor, damit Sie die Kindernachversicherung binnen weniger Tage nach der Geburt perfekt abwickeln können. Diese Vorbereitung kann Ihrem Kind lebenslang bessere Konditionen sichern.
Für Eltern mit bereits geborenen Kindern: Jeder Tag ohne Versicherungsschutz ist ein Risiko. Kontaktieren Sie uns sofort für eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation. Auch bei Vorerkrankungen finden wir Lösungen – durch spezielle Öffnungsaktionen oder maßgeschneiderte Tarife.
Die Beihilfe-Lücke von 20% mag klein erscheinen, aber ihre finanziellen Auswirkungen sind gewaltig. Schützen Sie Ihre Familie vor existenzbedrohenden Gesundheitskosten – der monatliche Versicherungsbeitrag von 50-70 Euro ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft Ihrer Kinder.
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