News: Erleichterungen beim Kinderkrankengeld

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Das Kinderkrankengeld, eine unverzichtbare Unterstützung für alle Familien, wenn die Kleinen mal krank sind, wird durch ein neues Gesetz, das kürzlich den Bundestag passiert hat, noch besser und flexibler.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bekannt gegeben, dass Ihr in Zukunft nicht mehr am ersten Tag der Erkrankung Eures Kindes zum Arzt laufen müsst, um Anspruch auf das Kinderkrankengeld zu haben. Diese Regelung, die viele als unnötige Bürokratie empfunden haben, soll somit entfallen. „Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird ein Arztbesuch notwendig“, so Lauterbach in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“. Die Änderung soll, wenn alles nach Plan läuft, noch in dieser Winter-Erkältungssaison in Kraft treten.

Außerdem wird die Anzahl der Tage, für die Ihr Kinderkrankengeld beantragen könnt, für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht. Nach dem Auslaufen der Sonderregelungen in der Corona-Pandemie eine echte Hilfe für viele Familien!

Die Krankenkasse übernimmt, wenn Eure Kinder krank sind, einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt das Kinderkrankengeld – in der Regel sind das 90 Prozent des Nettoverdienstes. Das gilt für erkrankte Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren.

Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, sieht die Neuerungen positiv, auch wenn er sich wünschen würde, dass Ärzte generell von der Pflicht befreit werden, Atteste für das Kinderkrankengeld auszustellen. Die Gründe der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage seien für die Ärzte oft schwer nachprüfbar.

Für mehr Informationen zum Kinderkrankengeld und wie Ihr davon profitieren könnt, schaut Euch bitte unsere ausführliche Informationsseite an.

Wir hoffen, dass diese Änderungen Euch im Alltag entlasten und Euch die nötige Flexibilität bieten, um in Zeiten, in denen Eure Kinder krank sind, bestmöglich unterstützt zu werden.

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