Natürlich bieten sich dadurch auch für Euren Liebling einige Vorteile, die wir hier kurz darlegen möchten.
Grundsätzlich ist es bei den meisten Versicherungsgesellschaften möglich, Euer Kind bis zum 25. Lebensjahr im Ärztetarif anzumelden. Doch natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel die Debeka, die Kinder nur bis zum 20. Lebensjahr in den Ärztetarif mitaufnimmt.
Sollte Euer Kind in Zukunft auch (Zahn-)Medizin studieren, ist es von Vorteil, wenn Ihr einen Studententarif wählt. Solch ein Tarif bietet zwar keine Altersrückstellungen, allerdings ist er sehr günstig. Außerdem sollte man bedenken, dass ein Studententarif schließlich nur eine vergleichsweise kurze Phase des Lebens abdeckt.
Wägt also ab, ob es sich für Euch mehr lohnt, den Studententarif zu wählen oder dem Kind durch das junge Eintrittsalter in die Voll-PKV schon Altersrückstellungen aufzubauen.