Die pauschale Beihilfe – Vor und Nachteile 

Die Zahl der Bundesländer, die die pauschale Beihilfe einführen wollen bzw. bereits eingeführt haben, wird immer größer. In der Warteschleife sind derzeit 4 Länder (NRW, Sachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern), so werden wir mit den Ländern, die bereits die pauschale Beihilfe eingeführt haben, voraussichtlich auf 10 Bundesländer kommen.

Bereits eingeführt haben es Hamburg (bereits seit 2018), Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg.

Dies ist negativ für die PKV, da nun einige Beihilfeberechtigte aufgrund des „Beitragszuschusses“ der pauschalen Beihilfe dazu tendieren werden,  sich in der GKV zu versichern und nicht mehr den klassischen Weg der beihilfekonformen Absicherung in der PKV wählen werden. Die Alternative der pauschalen Beihilfe ist interessant für die niedrigeren Besoldungsstufen, insbesondere mit Kindern. 

Grundsätzlich unterscheiden sich die Wege wie folgt: 

– Individuelle Beihilfe = Dienstherr beteiligt sich an Krankheitskosten

– Pauschale Beihilfe = Dienstherr beteiligt sich an KV-Beitrag

Wofür gibt es die pauschale Beihilfe?

– Für eine freiwillige GKV-Versicherung

– Für eine Krankheitskostenvollversicherung in der PKV

Die pauschale Beihilfe und deren Spielregeln

Die Höhe des Zuschusses 

50% Zuschuss zum nachgewiesenen KV- Beitrag (vermindert um BRE!),•max. ½ Höchstbeitrag Basistarif (für 2023: max. 403,99 EUR monatlich), Beitragsteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV entsprechen

Wann kann ich den Antrag auf pauschale Beihilfe stellen?

Auf Antrag zu einem frei gewählten Zeitpunkt nach Ernennung zum BaW  und nochmals BaP, in der Regel 5 Monate nach der Ernennung

Wie bekomme ich die pauschale Beihilfe?

Gegen unwiderruflichen Verzicht auf individuelle Beihilfe  Für Pflegekosten gilt weiterhin die „individuelle“ Beihilfe.

Es ist zu bedenken, dass die Entscheidung zur pauschalen Beihilfe sich auch auf die Angehörigen auswirkt!

Wichtig: Pauschale Beihilfe ist nicht für Heilfürsorgeberechtigte möglich!

Besteht immer ein echtes Wahlrecht in der pauschalen Beihilfe?

Langjährig in der PKV versicherte Beamte + Pensionäre haben eine keine/eingeschränkte Wahlmöglichkeit, weil ein Wechsel in die GKV in der Regel nicht möglich ist.

Was sind die Nachteile der pauschalen Beihilfe in der GKV?

  • Ein Zugangsrecht in die freiwillige GKV-Mitgliedschaft besteht nur eingeschränkt
  • GKV berücksichtigt alle Einkünfte- teuer im Alter.
  • Die pauschale Beihilfe kann in kein anderes Bundesland (ohne pauschale Beihilfe) „mitgenommen“ werden.
  • Die Entscheidung ist unwiderruflich

Was sind die Vorteile der pauschalen Beihilfe in der GKV?

  • Geringe Beiträge für Beamte mit niedrigen Besoldungsgruppen und/oder Teilzeit
  • Kinder sind beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert
  • Nicht berufstätige Ehegatten/Ehegattinnen sind beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert
  • Gesundheitszustand lässt kein Wechsel in PKV zu oder ist nicht ratsam

Was sind die Vorteile der individuellen/klassischen Beihilfe +PKV

  • Vertraglich garantierte Leistungen- Maßgeschneiderter Krankenversicherungsschutz
  • Versicherungsschutz deutlich über GKV Niveau
  • Im Alter sinkt der Beitrag durch höheren Bemessungssatz
  • Geringe Beiträge für Familie durch hohe Bemessungssätze
  • Rechtssicherheit bei Anpassungen und Veränderungen (VVG§199)

Was sind die Vorteile der pauschalen Beihilfe in Verbindung mit der PKV– 

  • Individuelle Entscheidung über PKV Leistungsumfang
  • Freie Arztwahl, kurze Wartezeiten, Untersuchungen ohne Zeitlimit
  • Zugang zu geeigneten Medikamenten und erfolgversprechendsten Therapien
  • Leistungserbringung frei von staatlicher Regulierung
  • Nachhaltig, generationengerecht und solidarisch

– Ein Leistungserbringer- eine Abwicklung

Eine kurze Zusammenfassung

  • Die Beiträge in der PKV sind in den meisten Fällen, vor allem  bei Gutverdienern,  geringer als in der GKV (einkommensabhängige Beiträge!). Und was die Familie betrifft, so ist zu bedenken, dass bei der     beihilfekonformen Absicherung bei den Kindern nur 20% Absicherung zu leisten ist, bei der Ehefrau nur 30%, vorausgesetzt, der andere Elternteil ist beihilfekonform versichert
  • Bei der PKV gibt es grds. die besseren Leistungen (z.B. Erstattung für Zahnimplantate, Heilpraktiker, Brille). Dies gilt auch für die beihilfekonforme Absicherung in der PKV.
  • Die Beihilfeberechtigten haben kein Wechselrecht. Wenn sie sich also einmal für die pauschale Beihilfe entschieden haben, müssen sie diese behalten. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland zum  Beispiel, das keine pauschale Beihilfe anbietet, müssen die Beihilfeberechtigten dann den vollen Beitrag zahlen (ohne Beitragszuschuss!) bei den grds. in vielen Bereichen schlechteren Leistungen der GKV.
  • Aufgrund der Unwiderruflichkeit ist ein späterer Wechsel in die beihilfekonforme Absicherung in der PKV nicht mehr möglich.
  • Bei der pauschalen Beihilfe müssen die Kunden grds. zwingend die soziale Pflegeversicherung (SPV) abschließen, und können sich nicht für die private Pflegeversicherung (PPV) entscheiden (Stichwort „Pflege folgt Kranken“).

Wir helfen Ihnen gerne Individuell weiter, nicht nur bei Kindern, auch bei Erwachsenen, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit. 

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