GKV-Familienversicherung: Beitragsfrei oder nicht?
Kinder können immer dann beitragsfrei in der Familienversicherung der BKK B. Braun Melsungen AG mit angemeldet werden, wenn
- entweder bei Verheirateten beide Eltern Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind (und einer davon bei der BKK B. Braun Melsungen AG) – ganz egal (ob freiwillig oder pflichtversichert) – oder
- wenn die Eltern unverheiratet sind und einer von beiden bei der BKK B. Braun Melsungen AG versichert ist.
Keine beitragsfreie Versicherung ist bei der BKK B. Braun Melsungen AG möglich, wenn
- kein Elternteil gesetzlich versichert ist
(also beispielsweise Privatversicherte oder Beamte) oder
- das Kind ein eigenes Einkommen oberhalb von 505 € pro Monat (im Jahr 2024) hat
(also zum Beispiel, weil bereits eine vermietete Immobilie eigentumsrechtlich übertragen wurde) oder
- die Eltern verheiratet sind und
- einer von beiden nicht Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist (also privat, im Ausland oder gar nicht versichert ist) und
- der nicht gesetzlich Versicherte mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und
- dieses höhere Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese liegt bei 69.300€ brutto im Jahr 2024.
Aber: Wenn das Kind nicht beitragsfrei versichert werden kann, kann es trotzdem gesetzlich versichert werden! Nur eben nicht beitragsfrei, sondern gegen eigenen Beitrag als „freiwilliges Mitglied“.