GKV-Familienversicherung: Beitragsfrei oder nicht?
Kinder können immer dann beitragsfrei in der Familienversicherung der BKK Werra-Meissner mit angemeldet werden, wenn
- entweder bei Verheirateten beide Eltern Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind (und einer davon bei der BKK Werra-Meissner) – ganz egal (ob freiwillig oder pflichtversichert) – oder
- wenn die Eltern unverheiratet sind und einer von beiden bei der BKK Werra-Meissner versichert ist.
Keine beitragsfreie Versicherung ist bei der BKK Werra-Meissner möglich, wenn
- kein Elternteil gesetzlich versichert ist
(also beispielsweise Privatversicherte oder Beamte) oder
- das Kind ein eigenes Einkommen oberhalb von 505 € pro Monat (im Jahr 2024) hat
(also zum Beispiel, weil bereits eine vermietete Immobilie eigentumsrechtlich übertragen wurde) oder
- die Eltern verheiratet sind und
- einer von beiden nicht Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist (also privat, im Ausland oder gar nicht versichert ist) und
- der nicht gesetzlich Versicherte mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und
- dieses höhere Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese liegt bei 69.300€ brutto im Jahr 2024.
Aber: Wenn das Kind nicht beitragsfrei versichert werden kann, kann es trotzdem gesetzlich versichert werden! Nur eben nicht beitragsfrei, sondern gegen eigenen Beitrag als „freiwilliges Mitglied“.