Achtung: Die Continentale und die Kindernachversicherung.
Die Continentale Krankenversicherung und Anwartschaftsversicherung ist sowohl für Eltern als auch für Neugeborene problematisch. Das Problem der Kindernachversicherung bei der Conti wird erst sichtbar, wenn es bereits zu spät ist.
Grundsätzlich ist es so, wenn Soldaten eine Anwartschaftsversicherung mit Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, dass diese nachher ohne wenn und aber die Kinder ohne Gesundheitsprüfung in der Restkostenversicherung/Bund aufnehmen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des Partners besteht.
Das sieht die Continentale Krankenversicherung anders. Diese sagt, dass eine Aufnahme im Rahmen der Kindernachversicherung, ausgelöst durch die bestehende Anwartschaftsversicherung, nur mit einem Spezialantrag mit Gesundheitsprüfung möglich ist.
Dies ist unserer Meinung nach nicht zulässig und auch völlig überraschend gegenüber dem Kunden.
Das Problem: Ist das Kind nicht gesund, zwingt die Conti sie in die Familienversicherung der GKV. Sie können damit nicht den besseren Krankenversicherungsschutz aus Beihilfe und Restkostenversicherung für Ihr Kind in Anspruch nehmen. Dies ist bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht der Fall.
Das zweite und damit größere Problem ist, wenn beide Elternteile Soldaten sind oder generell beide bei der Conti versichert sind. Dann sind sie auf das Wohlwollen der Conti angewiesen, falls ihr Kind nicht gesund ist. Es kann dann sein, dass sie sich dann im so genannten Basistarif mit ihrem Kind wieder finden, und ich kann Ihnen garantieren: Das wollen Sie nicht.
Gerade die Continentale Krankenversicherung, die sich als Soldatenversicherer positioniert, hat besondere Nachteile für Bundeswehr Angehörige im Gepäck. Daher sollten Sie vor der Geburt, mindestens drei Monate vorher, prüfen, ob ihre Anwartschaftsversicherung für Ihr zukünftiges Kind den Anforderungen entspricht.