Schwangerschaftsleistungen in der PKV –Wer zahlt was?
Schwangerschaftsleistungen in der PKV –Wer zahlt was?
Die Leistungen der Privaten Krankenversicherungen (PKV) für schwangere Frauen können sich erheblich von denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterscheiden. Es ist wichtig, dass Versicherte die Details ihres Tarifs genau kennen, um während und nach der Schwangerschaft optimal abgesichert zu sein.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zur Privatversicherung bei Schwangerschaft
Wenn Sie privat krankenversichert sind und ein Kind erwarten, bleibt der Kosten- und Leistungsumfang Ihres Tarifs unverändert. Dies bedeutet, dass weder die Prämien erhöht noch der Umfang der medizinischen Leistungen reduziert wird.Ausnahme: Verdienstausfall/Krankentagegeld
Vorsorge und medizinische Untersuchungen
Schwangere, die privat versichert sind, haben Zugang zu einem umfangreichen Spektrum an Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen ihres Tarifes abgedeckt sind. Dazu gehören pränatale Diagnostik und weitere spezialisierte Untersuchungen, die darauf abzielen, die Gesundheit von Mutter und Kind optimal auf die Geburt vorzubereiten.
Allgemeine Informationen zur Kostenübernahme
Je nach gewähltem Tarif übernimmt die private Krankenversicherung während der Schwangerschaft üblicherweise eine Vielzahl von Leistungen. Diese Abdeckung umfasst diverse Untersuchungen und Tests, die sowohl für die Gesundheit der Mutter als auch des ungeborenen Kindes wichtig sind.
Liste der abgedeckten Untersuchungen und Leistungen
- Ausstellung des Mutterpasses: Dies ist ein zentrales Dokument, das alle wichtigen Informationen und Untersuchungsergebnisse während der Schwangerschaft festhält.
- Erst- und Vorsorgeuntersuchungen: Dazu zählen regelmäßige Kontrollen wie Blutdruckmessungen, Gewichtskontrolle, Urinuntersuchungen und Abtastuntersuchungen.
- Labortests: Wichtige Bluttests und weitere Untersuchungen dienen dem Ausschluss oder der Vorbeugung von Infektionen und anderen gesundheitlichen Bedingungen, wie Syphilis, Röteln, HIV und Hepatitis B.
- Glukose-Toleranztest: Dieser Test ist entscheidend zur Früherkennung von Gestationsdiabetes.
- Ultraschalluntersuchungen: Standardmäßig sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, ergänzt durch einen 3D-Ultraschall, um die Entwicklung des Fötus detailliert zu verfolgen.
- Pränataldiagnostik: Spezialisierte Tests wie die Untersuchung auf Chromosomenstörungen, erbliche Erkrankungen, Down-Syndrom, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasseruntersuchung, Plazentacheck und das Ersttrimesterscreening sind teilweise abgedeckt (Kosten beginnen üblicherweise bei ca. 100 Euro).
- Organscreening und Feindiagnostik: Diese Untersuchungen (Kosten: ca. 230 Euro) sind detaillierter und zielen darauf ab, die Entwicklung der Organe des Babys genau zu beobachten.
- Geburtsvorbereitungskurse: Solche Kurse werden oft von der Versicherung übernommen und bieten wertvolle Informationen und Techniken zur Vorbereitung auf die Geburt.
- Kostenübernahme für Hebammen und Geburtshelfer: Die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für professionelle Betreuung vor, während und nach der Geburt durch Hebammen und andere Geburtshelfer.
Ein Blick in die tariflichen Leistungen bringt Klarheit über das Leistungsspektrum.
Finanzielle Änderungen nach der Geburt
Nach der Entbindung entfallen während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Dies bedeutet für Sie als Versicherte, dass Sie während dieser Zeit die vollen Kosten Ihrer Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen müssen, solange Sie nicht berufstätig sind.
Wechsel der Krankenversicherung während der Schwangerschaft
Es ist möglich, während der Schwangerschaft von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Premiumtarife der privaten Krankenversicherungen bieten Schwangeren oft eine umfassende Absicherung, die zahlreiche Zusatzleistungen einschließt, und somit eine erweiterte medizinische Betreuung gewährleisten kann.
Digitale Angebote für Schwangere sind oft in den PKV-Tarifen enthalten.
Es ist hilfreich, wenn Ihr PKV-Tarif digitale Ratgeber für Schwangere zu Themen wie Ernährung, Sport und Rückbildung sowie eine Online-Schwangerschaftsbegleitung bietet. Informieren Sie sich bei einer Schwangerschaftsberatung über Geburt, Elternzeit und Kindergeld und bei Ihrer PKV welche Zusatzleistungen erbracht werden. Hier unterscheiden sich die Versicherer und Tarife erheblich.
Kinderwunschbehandlungen:
Viele Paare mit Kinderwunsch greifen auf medizinische Unterstützung zurück. Die PKV übernimmt je nach Tarif die Kosten für Kinderwunschbehandlungen wie In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Insemination teilweise oder vollständig. Es empfiehlt sich, die Übernahmebedingungen im Vorfeld zu klären, da einige Tarife maximale Zuschussbeträge oder Anzahl der Versuche festlegen.
Schwangerschaftsvorbereitungs- und Rückbildungskurse:
Die Kosten für Schwangerschaftsvorbereitungskurse, welche die physische und psychische Gesundheit der Mutter fördern, sowie für Rückbildungsgymnastik nach der Geburt werden von vielen PKV-Tarifen übernommen. Einige Tarife erstatten diese Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag oder unter bestimmten Bedingungen.
Hebammenleistungen:
Hebammenleistungen sind ein essenzieller Bestandteil der Schwangerschafts- und Geburtsbetreuung. Viele PKV-Tarife sehen eine Kostenübernahme für Hebammenleistungen vor, die von der Schwangerenvorsorge bis zur Nachsorge reichen kann. Es ist jedoch ratsam, die genauen Konditionen der Kostenübernahme mit der Versicherung abzuklären, da es Begrenzungen oder Zuzahlungen geben kann.
Beitragsfreistellung und Elterngeld:
In Bezug auf die Beitragsfreistellung bei Bezug von Elterngeld unterscheiden sich die Regelungen von Tarif zu Tarif. Während einige PKV-Tarife eine Beitragsfreistellung während des Elterngeldbezugs vorsehen, ist dies nicht bei allen der Fall. Versicherte sollten diesbezüglich ihre Police prüfen und im Bedarfsfall eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.
Kinderkrankengeld:
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung, die Eltern entgegenkommt, sollten sie aufgrund der Erkrankung ihres Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Auch hier variieren die Leistungen der PKV erheblich, und einige Tarife sehen ein Krankentagegeld vor, während andere diesen Schutz nicht bieten.
Selbstbeteiligung von Schwangeren bei privater Krankenversicherung
Schwangere, die privat versichert sind, müssen alle ärztlichen Untersuchungen zunächst selbst bezahlen, auch wenn diese Leistungen in ihrem Versicherungstarif vorgesehen sind. Nach der Bezahlung können sie die Rechnungen bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Erstattung einreichen. Dies trifft auch auf spezifische Schwangerschaftsuntersuchungen zu, wie etwa die Nackenfaltenmessung zur Bestimmung des Trisomie-Risikos des Babys, wofür in der Regel zwischen 150 und 200 Euro vorab von der werdenden Mutter zu zahlen sind.
Nicht erstattungsfähige Kosten
Leistungen, die nicht im Versicherungstarif enthalten sind, werden von der PKV nicht erstattet. Dies betrifft beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft ohne medizinische Indikation, die pro Untersuchung zwischen 35 und 50 Euro kosten, oder zusätzliche Bluttests, die etwa 20 Euro kosten.
Zusätzliche empfohlene Produkte
Gynäkologen und Gynäkologinnen raten ihren Patientinnen oft zur Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln wie Folsäure und Vitamine während der Schwangerschaft, um die Entwicklung des Fötus zu unterstützen. Die Kosten für solche Nahrungsergänzungsmittel müssen in der Regel die Versicherten selbst tragen.
Auch hier gilt: Ein Blick in die tariflichen Leistungen bringt Klarheit über das Leistungsspektrum.
Fazit
Die Schwangerschaftsleistungen in der PKV sind vielfältig und stark tarifabhängig. Versicherte sollten sich frühzeitig mit den Leistungsdetails auseinandersetzen und gegebenenfalls ihren Versicherungsschutz anpassen, um während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell nicht belastet zu werden. Es empfiehlt sich, mit einem Versicherungsmakler direkt in Kontakt zu treten, um einen vollumfänglichen Überblick über die verfügbaren Leistungen zu erhalten und die beste Entscheidung für die Familie zu treffen.
Bei der Familienplanung sollte auch der richtige PKV-Tarif berücksichtigt werden. Einige Tarife bieten verschiedene Leistungen für werdende Mütter. Welche das im Einzelnen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht (Stand 03/2024).
Versicherer | Tarif | Kinderwunschbehandlung | Schwangerschaftsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik | Hebammenleistungen | Beitragsfreistellung bei Bezug von Elterngeld | Kinderkrankengeld |
Hanse Merkur | KVS | X | ✓ | ✓ | X | ✓ (Tarifstufen T8 bis T43) |
Continentale | Comfort-U | ✓ | ✓ | ✓ | X | X |
Continentale | Premium-U | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | X |
ARAG | K | X | Bis 100 EUR | ✓ (nach der Geburt begrenzt auf 1000 EUR) | X | ✓ (im Tarif KTV) |
ARAG | ME + MB | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Signal | START | ✓ | Nur Rückbildungsgymnastik | ✓ | X | ✓ (nur im Tarif ESP-VA) |
Signal | EXKLUSIV | ✓ | Nur Rückbildungsgymnastik | ✓ | X | ✓ (nur im Tarif ESP-VA) |
Hallesche | NK.select XL | ✓ | ✓ | ✓ | X (1 Jahr Beitragsfreiheit für das Neugeborene) | X |
In den letzten Monaten haben viele private Krankenversicherungen neue Tarife auf den Markt gebracht, in denen sogenannte Familienleistungen mitversichert werden. Das kann eine begrenzte Beitragsfreiheit für die Mama im Elterngeldbezug bedeuten, aber auch bis zu einer Beitragsfreiheit für das Kind .Dieses Thema ist sehr unübersichtlich und wir können Ihnen hier Klarheit verschaffen.
Am besten Sie informieren sich bereits vor der Schwangerschaft über ihren bestehenden Versicherungsschutz und die Möglichkeiten, die sich Alternativ bieten.
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