Krankenversicherung fürs Baby: Tipps & wichtige Infos

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Krankes Baby - Krankenversicherung

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für ihr Baby ist ein wesentlicher Schritt, um die Gesundheit Ihres Lieblings von Anfang an zu schützen.

In Deutschland sind Neugeborene vom ersten Atemzug an krankenversichert. Es hängt allerdings von verschiedenen Voraussetzungen ab, ob das Baby in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert wird oder eine eigene Versicherung gegen eigenen Beitrag braucht. Kümmern Sie sich am besten schon einige Monate vor der Geburt Ihres Babys um den Versicherungsschutz. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick rund ums Thema Krankenversicherung für Babys.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Ihr Baby?

Gesetzliche Krankenversicherung für Babys (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine kostenfreie Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung gegen eigenen Beitrag (ca. 220€ für 2024) für Neugeborene und Kinder. Um das Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen, muss mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert sein.

Bitte beachten Sie zu den Voraussetzungen ob gesetzlich oder privat auch unseren Ratgeber und Konfigurator auf der Unterseite „Gesetzlich oder Privat„.

  • Antragsverfahren: Die Eltern müssen die Mitversicherung des Babys bei ihrer Krankenkasse mit der Geburtsurkunde beantragen. Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen (siehe unten) und stellt eine elektronische Gesundheitskarte für das Kind aus.
  • Dauer der Versicherung: Die kostenfreie Mitversicherung gilt für nicht erwerbstätige Kinder bis zum Alter von 23 Jahren, bei Kindern in Ausbildung bis zu einem Alter von 25 Jahren.

Als Kinder in der GKV gelten grundsätzlich auch Stiefkinder, Enkelkinder, Pflegekinder und angenommene Kinder. Voraussetzung für die Familienversicherung ist bei Stief- und Enkelkindern, dass diese vom Mitglied überwiegend unterhalten werden.

Die Voraussetzungen zur Familienversicherung ergeben sich aus § 10 SGB V und müssen von allen Familienangehörigen gleichermaßen erfüllt sein. Die Angehörigen

  • müssen ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben,
  • dürfen nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 SGB V oder nicht freiwillig versichert sein,
  • dürfen nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sein; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 SGB V außer Betracht,
  • dürfen nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein und
  • dürfen kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024 = 505 €) überschreitet.

Private Krankenversicherung für Babys (PKV)

In der privaten Krankenversicherung hat jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Für Babys gibt es in der PKV keine kostenfreie Familienversicherung, jedoch sind die Beiträge für Kinder vergleichsweise niedrig.

  • Leistungsumfang: Die PKV bietet in der Regel umfassenderen Gesundheitsschutz als die GKV. Der Versicherungsschutz kann den Bedürfnissen der Eltern entsprechend angepasst werden.
  • Aufnahmebedingungen: Neugeborene müssen ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, auch wenn sie eine Behinderung oder Krankheit haben. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens drei Monate bei der PKV versichert ist und das Baby spätestens zwei Monate nach der Geburt versichert wird.
  • Das Kind kann auch gegen eigenen Antrag bei jeder anderen privaten Krankenkasse versichert werden. Das Kind muss nicht beim elterlichen Versicherer angemeldet werden.

Entscheidungsfaktoren für die Krankenversicherung des Babys

Die Wahl der Krankenversicherung für Ihr Baby hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Einkommen der Eltern: Bei Eltern mit unterschiedlichen Versicherungen (ein Elternteil GKV, der andere PKV) und einem Einkommen des privat versicherten Elternteils über 69.300 Euro pro Jahr des Mehrverdieners, ist keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich.
  • Leistungsumfang: Die PKV bietet oft umfangreichere Leistungen als die GKV, was für Eltern, die einen umfassenden Schutz für ihr Kind wünschen, attraktiv sein kann.
  • Beitragskosten: Wenn in der GKV eine kostenfreie Familienversicherung des Babys möglich ist, besteht die Möglichkeit, das Kind auch in der GKV zum Privatpatienten zu machen (mit allen Vorteilen), ohne dabei die GKV zu verlassen. Muss das Kind gegen eigenen Beitrag freiwillig in der GKV versichert werden, was ca. 220€ pro Monat kostet, ist die private Krankenversicherung eine lohnende Alternative, sowohl preislich als auch leistungsmäßig.

Ergänzende Informationen

  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen: In Deutschland haben Kinder Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Standardimpfungen, die von beiden Versicherungsarten abgedeckt werden. Siehe unseren Artikel zum Thema U-Heft.
  • Unverheiratete Eltern: Bei unverheirateten Eltern, die unterschiedlich versichert sind, gibt es keine Einkommensgrenze für die kostenfreie Mitversicherung des Babys in der GKV.
  • Wechselmöglichkeiten: Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist für das Kind nicht immer möglich, hier spielen Fristen und Statusänderungen eine Rolle.
  • Internationale Aspekte: Für EU-Bürger und Familien aus Nicht-EU-Ländern können unterschiedliche Regelungen gelten. Hierfür haben wir einen Spezialisten bei uns im Haus.

Tipp: Gesetzlich, privat oder Beihilfe? Auf unserer Homepage finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Krankenversicherung für Babys und Kinder.

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Vergleich und Beratung für gesetzlich Versicherte

Es ist für Eltern, die gesetzlich versichert sind, immer ratsam, die Leistungen ihrer Krankenkasse im Bereich Kinder und Familien mit denen anderer Anbieter zu vergleichen. Ein Wechsel kann sich lohnen und ist jederzeit möglich, wenn Sie bereits mindestens 12 Monate bei Ihrer aktuellen Kasse sind oder wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, was Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

Der Wechselprozess ist dabei unkompliziert: Sie müssen lediglich einen Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen, eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht erforderlich, da die neue Kasse die Abmeldung übernimmt.

Wir haben als Experten für Kinderkrankenversicherungen alle gesetzlichen Krankenkassen genau in Augenschein genommen und dabei 29 wichtige Kriterien für werdende Eltern und junge Familien identifiziert. Wir haben zu dem Thema klare Empfehlungen und können Ihnen bei Bedarf kompetente Ansprechpartner benennen.

Vergleich und Beratung für privat Versicherte

Gerade für privat Versicherte lohnt sich ein Vergleich der Tarife, insbesondere in Bezug auf Angebote für Kinder und Familien. Es ist empfehlenswert, die Tarife der eigenen Kasse zu prüfen, weil es Besonderheiten im Krankenversicherungsschutz für Kinder gibt. Hierzu ein paar Stichworte wie Osteopathie, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Rooming in, Kieferorthopädie etc. Des weiteren kann die Beitragsersparnis bei Alternativen im Jahr auch einige hundert Euro pro Jahr betragen.

Wo können Sie sich informieren?

Für allgemeine Informationen und aktuelle Tests zum Thema Krankenversicherung und Kassenwechsel ist die Stiftung Warentest eine wertvolle Anlaufstelle. Sollten Sie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, achten Sie darauf, dass der oder die Berater:in eine Auswahl an Produkten verschiedener Versicherungsgesellschaften anbietet, sich mit Kinderversicherungen auskennt und transparent über die anfallenden Provisionen informiert. Einige Berater:innen bieten sogar ein Tippgeber-Provision für Eltern an.

Tipp: Auch wir von Leni, Leon & die Luchse beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail ([email protected]) oder Telefon (02171 404104).

Fazit

Die Entscheidung für eine Krankenversicherung für Ihr Baby sollte sorgfältig getroffen werden, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung und finanzielle Situation der Familie haben kann. Es ist wichtig, alle Optionen zu prüfen und die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Familie zu berücksichtigen. Eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsexperten kann dabei sehr hilfreich sein.

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